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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 46/05

    Erbbaurecht, Gutachterkosten

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Gutachterkosten zur Ermittlung der Entschädigung nach § 27 Abs. 1 ErbbauV - Kann der Erbbaurechtsverpflichtete bei Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses Kosten für Sachverständigengutachten, die aufgrund einer Verpflichtung aus dem Erbbaurechtsvertrag eingeholt worden sind, um den Wert des Gebäudes und somit die zu erbringende Entschädigungsleistungen an den Erbbauberechtigten bei Heimfall des Gebäudes zu ermitteln, als nachträgliche Werbungskosten (weil sie durch den zur Einkünfteerzielung geschlossenen Erbbaurechtsvertrag erzwungen sind) oder als vorweggenommene Werbungskosten (weil die weitere Vermietbarkeit des Gebäudes ermittelt wird) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 46/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 16.9.2004 13 K 671/04

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, ErbbauV § 27 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.03.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger