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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 9 Abs 2 S 2 · IX R 44/05

    Hofübergabe, Schuldübernahme, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    EigZul.-Bemessungsgrundlage bei Wohnhauserwerb im Rahmen einer Hofübergabe - Sind bei der Übertragung eines Mischvermögens aus steuerrechtlichen Betriebsvermögen (in Höferolle eingetragener Hof) und Privatvermögen (auf dem Hof befindliches Wohnhaus) von Vater auf Sohn gegen Zusage eines Altenteils und Übernahme der auf dem Besitztum ruhenden Grundschulden in die Bemessungsgrundlage für die dem Sohn zu gewährende Eigenheimzulage nur die von ihm für das Wohnhaus übernommenen Verbindlichkeiten oder sämtliche übernommenen Verbindlichkeiten (betriebliche und private) einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 44/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 29.9.2005 16 K 193/02 EFG 2006, 249

    Normen: EigZulG § 9 Abs 2 S 2, EigZulG § 8 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.04.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung