26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 S 2 · IX R 38/05
Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Angehörige, Faktisches Wohnungsrecht, Unentgeltliche Überlassung
Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Unentgeltliche Überlassung bei faktischem Vorbehaltswohnungsrecht - Ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung von dem die Wohnung nach wie vor nutzenden Eigentümer (Angehörigen) trotz fehlender schriftlicher Vereinbarungen über ein Nutzungsrecht wegen der tatsächlichen Verhältnisse (unveränderte Nutzung) von einem faktischen Vorbehaltswohnungsrecht auszugehen und steht deshalb dem Erwerber - mangels unentgeltlicher Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG - keine Eigenheimzulage zu?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 38/05
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 19.5.2005 IV 391/2003
Normen: EigZulG § 4 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger