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  • 26.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 S 2 · IX R 38/05

    Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Angehörige, Faktisches Wohnungsrecht, Unentgeltliche Überlassung

    Letzte Änderung: 26. Oktober 2009, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Unentgeltliche Überlassung bei faktischem Vorbehaltswohnungsrecht - Ist beim Erwerb einer Eigentumswohnung von dem die Wohnung nach wie vor nutzenden Eigentümer (Angehörigen) trotz fehlender schriftlicher Vereinbarungen über ein Nutzungsrecht wegen der tatsächlichen Verhältnisse (unveränderte Nutzung) von einem faktischen Vorbehaltswohnungsrecht auszugehen und steht deshalb dem Erwerber - mangels unentgeltlicher Überlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG - keine Eigenheimzulage zu?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 38/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 19.5.2005 IV 391/2003

    Normen: EigZulG § 4 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger