21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 3 · IX R 37/05
Förderzeitraum, Anschaffung, Wirtschaftliches Eigentum, Vorkostenpauschale
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Beginn des Förderzeitraums - Führen die bei der Übertragung eines Grundstücks mit drei Wohneinheiten von Vater auf Tochter (Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten zum 1. 12. 1998) getroffenen Vereinbarungen über Wohnungsrecht, Nießbrauch und Rückübertragungsverpflichtung dazu, dass das wirtschaftliche Eigentum erst mit dem Tod des Vaters im Jahr 1999 - und nicht bereits im Jahr 1998 - übergeht, sodass auch der Förderzeitraum gem. § 3 EigZulG erst im Jahr 1999 beginnt - Hat die erst im Jahr 1999 eingetretene Entgeltlichkeit des Anschaffungsvorgangs (die an die Geschwister zu leistenden Abfindungszahlungen waren erst nach dem Tod des Vaters im Jahr 1999 fällig) zur Folge, dass der Förderzeitraum für die Eigenheimzulage erst im Jahr 1999 beginnt - Gewährung der Vorkostenpauschale gem. § 10i EStG für das Jahr 1999? - Zulassung der Revision durch das FG zur Auslegung des Begriffs der "Anschaffung" im Zusammenhang mit der Bestimmung des Beginns des Förderzeitraums i.S. von § 3 EigZulG
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 37/05
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.8.2005 12 K 420/01 und 12 K 421/01 EFG 2005, 1748
Normen: EigZulG § 3, EigZulG § 2, EStG § 10i, AO § 39 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 28.03.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger