12.09.2019 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 63 · C-480/19
Finnland, Natürliche Person, Investmentfonds, Einkommensbesteuerung
Letzte Änderung: 12. September 2019, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 12. September 2019, 15:51 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 24.06.2019, zu folgender Frage:
Sind Art. 63 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer innerstaatlichen Auslegung entgegenstehen, der zufolge Einkünfte, die eine in Finnland wohnhafte natürliche Person von einem in einem anderen Mitgliedstaat der Union ansässigen, in Satzungsform gegründeten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne der Investmentfondsrichtlinie 2009/65/EG (OGAW-Fonds in Form einer Investmentgesellschaft) bezieht, in der Einkommensbesteuerung deshalb nicht Einkünften gleichgestellt werden, die von einem finnischen, in Vertragsform gegründeten Investmentfonds im Sinne derselben Richtlinie (OGAW-Fonds in Vertragsform) bezogen werden, weil die Rechtsform des in dem anderen Mitgliedstaat belegenen OGAW nicht der rechtlichen Struktur des innerstaatlichen Investmentfonds entspricht?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-480/19
Normen: AEUV Art 63, AEUV Art 65, EGRL 65/2009
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen