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  • 21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · III R 16/19

    Kindergeld, Rückforderung, Erlass, Unbilligkeit, Mitwirkungspflicht

    Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 20. August 2019, 15:15 Uhr

    Kann bei der Ermessensentscheidung über einen Erlassantrag im Rahmen der persönlichen Billigkeitsgründe und speziell der Erlasswürdigkeit berücksichtigt werden, dass der Schuldner gegen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG verstoßen hat und die Rückforderung durch rechtzeitige Mitwirkung hätte verhindern können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 16/19

    Normen: AO § 227, EStG § 68

    Erledigt durch: Urteil vom 23.01.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger