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  • 10.02.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 63 · VI R 21/19

    Direktversicherung, Steuerfreiheit, Pauschalierung, Zeitpunkt, Beendigung, Dienstverhältnis

    Letzte Änderung: 10. Februar 2022, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2019, 12:00 Uhr

    Ist eine Anwendung der Steuerfreiheit aus § 3 Nr. 63 EStG (hier: für eine Direktversicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses) nicht mehr möglich, soweit der Arbeitnehmer innerhalb des Dienstverhältnisses bereits bei Beiträgen für eine Direktversicherung (Altzusage) auf die Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Direktversicherung zu Gunsten der Weiteranwendung des § 40b EStG a.F. verzichtet hatte? - Ist für die Beantwortung der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, auf die Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers abzustellen? - Abgrenzung der Änderung einer Versorgungszusage von einer Neuzusage.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 21/19

    Normen: EStG § 3 Nr 63, EStG § 40b, EStG § 52

    Erledigt durch: Urteil vom 01.09.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger