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  • 23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 18/19

    Krankheitskosten, Sozialhilfe, Versorgungsleistung, Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Gleichbehandlung, Öffentlicher Dienst

    Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2019, 12:00 Uhr

    Benachteiligt die Beschränkung der Absetzung "beihilfefähiger" Aufwendungen bei Krankheit, die nicht durch das sozialhilferechtliche Versorgungsniveau abgedeckt sind, auf den Betrag, der die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 1 EStG) übersteigt, die übrigen Steuerpflichtigen gegenüber öffentlichen Dienstnehmern in verfassungswidriger Weise?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 18/19

    Normen: EStG § 33, EStG § 3 Nr 11, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 01.09.2021

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger