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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1 · VIII R 64/05

    Einkünfte aus Kapitalvermögen, Finanzierungskosten, Nachträgliche Werbungskosten, Mittelbare Beteiligung

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:35 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Sind die nach Veräußerung einer refinanzierten Einnahmequelle in Form einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung für die Refinanzierungsdarlehen aufgewendeten Zinsen auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Veräußerung an eine Kapitalgesellschaft erfolgt ist, an der der Veräußerer ebenfalls beteiligt ist.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 64/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.8.2005 III 422/03 EFG 2006, 260

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 S 1, EStG § 17, EStG § 20 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.03.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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