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  • 20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 122 Abs 1 · VI R 37/18

    Bekanntgabe, Vermögensverwaltung, Treuhänder

    Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2019, 11:00 Uhr

    Ist ein Bescheid über eine Einkommensteuerfestsetzung, der sich auf einen innerhalb eines Insolvenzverfahrens liegenden Zeitraum bezieht und der nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ergeht, im Fall einer angeordneten Nachtragsverteilung zwingend dem Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bekannt zu geben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 37/18

    Normen: AO § 122 Abs 1, AO § 34 Abs 3, InsO § 80 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung