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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 152 · IX R 9/05

    Ermessensentscheidung, Verspätungszuschlag

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Prüfungskompetenz der Finanzgerichte bei Ermessensentscheidungen der Finanzverwaltung - Kann das Finanzgericht im Rahmen der Ermessensprüfung durch eigene Erwägungen den vom Finanzamt wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzten Verspätungszuschlag mindern (hier: um 50% unter teilweiser Stattgabe der Klage)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 9/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 29.8.2003 2 K 4742/00

    Normen: AO § 152

    Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung