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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 191 Abs 1 S 2 · VII R 61/18

    Duldungsbescheid, Vorbehalt der Nachprüfung, Bedingung, Ermessen

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2019, 11:24 Uhr

    Müssen sowohl ein Duldungsbescheid als auch die Einspruchsentscheidung, denen Steuerrückstände aus teilweise unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Steuerfestsetzungen zu Grunde lagen, eine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten, und führen deren Fehlen sowie die fehlende Begründung für Nichtaufnahme dazu, dass der Duldungsbescheid formell vollumfänglich rechtswidrig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 61/18

    Normen: AO § 191 Abs 1 S 2, AO § 164, AnfG § 3, AnfG § 14

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung