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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · FGO § 56 Abs 2 S 1 · I R 31/06

    Wiedereinsetzung, Büroversehen

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Bevollmächtigten: Liegt ein Büroversehen vor, wenn eine Bürokraft im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten tätig wird? Ist für Fristüberprüfungen während der Krankheitsdauer des Bevollmächtigten ein Vertreter hinzuzuziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 31/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 30.3.2006 7 K 1237/06 EFG 2006, 1338

    Normen: FGO § 56 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.10.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger