20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 Nr 1 · IX R 57/03
Grundstück, Veräußerung, Spekulationsgewinn, Rückwirkung
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:34 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungen - Ist die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG wegen Verfassungswidrigkeit nicht anzuwenden, wenn die Grundstückveräußerung zwischen der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über das StEntlG 1999/2000/2002 am 4. 3. 1999 und der Zustimmung des Bundesrats zum StEntlG 1999/2000/2002 am 19. 3. 1999 bzw. der Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am 31. 3. 1999 erfolgt ist (hier: Besteuerung des auf das Arbeitszimmer einer eigengenutzten Eigentumswohnung entfallenden Veräußerungsgewinns, welche am 28. 2. 1992 erworben und am 10. 3. 1999 veräußert wurde)? - Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 18. 5. 2004 IX R 57/03 bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 2/04 ausgesetzt
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 57/03
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.8.2003 11 K 6243/01 E EFG 2004, 45
Normen: EStG § 23 Abs 1 Nr 1, EStG § 52 Abs 39 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 30.11.2010 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger