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  • 21.02.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 Nr 1 · IX R 19/03

    Grundstück, Spekulationsfrist, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2011, 10:34 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken - Ist der vom Kläger im Kj. 1999 nach Teilung eines 1993 erworbenen Grundstücks durch Veräußerung von drei Parzellen erzielte Gewinn steuerfrei, weil die Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahren und deren Anwendung ab dem 1. 1. 1999 durch das StEntlG 1999/20000/2002 verfassungswidrig und damit eine Besteuerung des Gewinns nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V. mit § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 rechtswidrig ist (hier: Veräußerung a) einer Parzelle am 23. 3. 1999 und damit zwischen der Beschlussfassung des Deutschen Bundestags am 4. 3. 1999 und der Bekanntmachung des StEntlG 1999/2000/2002 im BGBl vom 31. 3. 1999 und b) zweier Parzellen am 15. 4. und 20. 5. 1999 und damit nach der Bekanntmachung der gesetzlichen Neuregelung)? - Das Verfahren wurde mit BFH-Beschluss vom 19. 2. 2004 IX R 19/03 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 14/02 und 2 BvL 2/04 ausgesetzt

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 19/03

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.1.2003 11 K 6863/01 E EFG 2003, 714

    Normen: EStG § 23 Abs 1 Nr 1, EStG § 52 Abs 39, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Beschluss vom 13.01.2011 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger