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  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 68/06

    Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Altersvorsorge, Überversorgung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Führen im Streitfall die Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses durch Barlohnumwandlung geleistet werden, zu einer Überversorgung mit der Folge, dass diese nicht als Betriebsausgaben bei einer Steuerberatungskanzlei in der Rechtsform einer GbR abzugsfähig sind (hier: Versicherungsprämien und Gesamtbeiträge zur Rentenversicherung jeweils über 20 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns)? Sind die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in der Berechnung der Überversorgung einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 68/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.5.2006 4 K 282/02

    Normen: EStG § 4 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 10.06.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger