21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 68/06
Betriebsausgabe, Ehegatten-Arbeitsverhältnis, Altersvorsorge, Überversorgung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Führen im Streitfall die Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses durch Barlohnumwandlung geleistet werden, zu einer Überversorgung mit der Folge, dass diese nicht als Betriebsausgaben bei einer Steuerberatungskanzlei in der Rechtsform einer GbR abzugsfähig sind (hier: Versicherungsprämien und Gesamtbeiträge zur Rentenversicherung jeweils über 20 v.H. des steuerpflichtigen Arbeitslohns)? Sind die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung in der Berechnung der Überversorgung einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 68/06
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 16.5.2006 4 K 282/02
Normen: EStG § 4 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 10.06.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger