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  • 22.06.2020 · Erledigtes Verfahren · AO § 236 · VII R 24/18

    Energiesteuer, Vergütung, Prozesszinsen, Bestandskraft, Unionsrecht

    Letzte Änderung: 22. Juni 2020, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr

    Schließt die Bestandskraft eines als "Zinsbescheid über Prozesszinsen" bezeichneten Verwaltungsakts, in dem unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 236 AO Zinsen für die Zeit ab Klageerhebung bis zur Auszahlung der (Energie-)Steuervergütung festgesetzt werden, eine weiter gehende Verzinsung desselben Erstattungbetrags für andere (frühere) Zeiträume aus? Ergibt sich ein solcher weiter gehender Verzinsungsanspruch aus dem Unionsrecht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 24/18

    Normen: AO § 236, AO § 239 Abs 1 S 1, AO § 172 Abs 1 Nr 2 Buchst a, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst a, EG Art 6

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2019, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Sonstige Person