21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EGV 338/97 Art 2 Buchst j · VII R 23/18
Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk
Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr
Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 23/18
Normen: EGV 338/97 Art 2 Buchst j
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Verwaltung