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  • 21.02.2020 · Erledigtes Verfahren · EGV 338/97 Art 2 Buchst j · VII R 23/18

    Einfuhr, Genehmigung, Freimenge, Beschlagnahme, Geschenk

    Letzte Änderung: 21. Februar 2020, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2018, 17:45 Uhr

    Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 23/18

    Normen: EGV 338/97 Art 2 Buchst j

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung