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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (November 2020)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    • 1 %-Regelung: Ist bei der Deckelung des nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewerts für die private Fahrzeugnutzung auf die tatsächlichen Kosten bei einem Überschussrechner allein auf die in den Streitjahren abgeflossenen Fahrzeugkosten abzustellen oder ist zusätzlich der rechnerisch auf die Streitjahre entfallende Anteil einer in einem früheren Veranlagungszeitraum für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung zu berücksichtigen? (FG Niedersachsen 13.1.20, 8 K 98/19, BFH VIII R 21/20)

     

    • Psychotherapeutenausbildung: Sind die im Rahmen der Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten von Krankenkassen geleisteten Zahlungen für die von den Auszubildenden durchgeführten Krankenbehandlungen unter Supervision gemäß § 3 Nr. 13 GewStG von der Gewerbesteuer befreit? Liegt ein vergleichbarer Fall zum Fall des Brockenhurst College nach dem EuGH-Urteil vom 4.5.17, C-699/15 vor? (BFH V R 25/20)

     

    • Berufsausbildung: Schließt bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss zum Bankkaufmann die Berufsausbildung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ab? Besteht zwischen dem Abschluss zum Bankkaufmann und der Aufnahme der Ausbildung zum Bankfachwirt zum Berufsziel Bankbetriebswirt eine Zäsur? Besteht im vorliegenden Fall ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann und der Fortsetzung der Ausbildung (zum Bankfachwirt sowie später zum Bankbetriebswirt)? Ist eine Erwerbstätigkeit des Kindes im Rahmen des § 32 Abs. 4 S. 3 EStG währenddessen zu berücksichtigen? (FG Hessen 20.3.19, 2 K 1026/18, BFH III R 39/20)
    Quelle: ID 47005897