22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 21/20
Einnahmeüberschussrechnung, Privatnutzung, Kraftfahrzeug, 1 %-Regelung, Leasing, Abfluss
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2020, 12:00 Uhr
Ist bei der Deckelung des nach der 1 %-Methode ermittelten Entnahmewerts für die private Fahrzeugnutzung auf die tatsächlichen Kosten bei einem Überschussrechner allein auf die in den Streitjahren abgeflossenen Fahrzeugkosten abzustellen, oder ist zusätzlich der rechnerisch auf die Streitjahre entfallende Anteil einer in einem früheren Veranlagungszeitraum für das Fahrzeug geleisteten Leasingsonderzahlung zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 21/20
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, EStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.05.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger