Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die schuldbefreiende Drittschuldnerzahlung im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24, Einspruchsmuster ) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d.
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs ...
In dieser Episode des ASTW-Podcasts werfen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin, Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen über das Jahressteuergesetz 2024, das u. a. neue Kleinunternehmergrenzen und Änderungen zur Kommunikation mit den Finanzämtern bringt. Außerdem wird ein spannendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Frage des Urlaubsanspruchs während mehrfacher Beschäftigungsverbote vorgestellt. Weitere Themen sind ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
Das FG Münster (19.1.23, 12 K 2791/22 F; Rev. BFH VIII R 12/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die im Gegenzug für die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m.
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Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E; Rev. BFH VIII R 34/23, Einspruchsmuster ) stellt die Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe in NRW (sog. „NRW Überbrückungshilfe Plus“), die für die Monate Juni bis August 2020 ausgezahlt wurde, Betriebseinnahmen dar. Dies gelte auch, soweit sie pauschal für Lebenshaltungskosten ausgezahlt wurde. Eine Steuerbefreiung für die Corona-Überbrückungshilfe nach § 3 Nr. 2 Buchst. d EStG oder nach § 3 Nr. 11 ...