Das FG Düsseldorf (27.6.25, 5 K 125/24 U; Rev. BFH V R 47/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass eine für ein Factoring erforderliche Einziehungsleistung des Zessionars erst dann vorliegt, wenn dieser den Zedenten von der tatsächlichen Einziehung der Forderungen entlastet. Der bloße Forderungserwerb unter Übernahme des Ausfallrisikos ohne eigenen Forderungseinzug sei demgegenüber als steuerfreies Geschäft mit Forderungen i. S. d. § 4 Nr. 8c UStG zu qualifizieren.
In der neuen Episode unseres AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und sein Co-Moderator Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Neben aktuellen Gesetzen und ...
Das FG Münster (17.2.26, 15 K 1605/24 G; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) ist zu der Beurteilung gelangt, dass § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen ist, dass eine ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen.
Das FG Münster (27.11.25, 5 K 90/21 U; Rev. BFH V R 5/26, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und ...
Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Eine Vereinbarung zwischen einem Bootsvermieter und einem Bootsmieter, nach der der Bootsmieter von der Haftung für fahrlässig verursachte Schäden am Boot und bei Dritten gegen ein gesondertes Entgelt freigestellt wird, führt zu einer Nebenleistung zur Bootsvermietung, die nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg (15.10.25, 7 K 7160/22; Rev. BFH V R 49/25, Einspruchsmuster ) weder nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG noch nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei ist.