22.09.2026 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinar am 2.11.26
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive ...
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24.04.2026 · Nachricht aus ErbBstg · Grundbuchverfahren
Das OLG Schleswig-Holstein hat in seinem Beschluss vom 13.3.26 (2x W 65/25, Abruf-Nr. 253573 ) nochmals klargestellt, dass das Grundbuchamt selbst in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu entscheiden hat, ob eine ihm vorgelegte einfache Erklärung in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zum Nachweis einer negativen Tatsache genügt. Das Gericht hat damit klargestellt, dass eine einfache, notariell beglaubigte Erklärung der Erben als Beweismittel ...
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22.09.2026 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinar am 2.11.26
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive ...
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01.09.2026 ·
Downloads allgemein aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Will sich ein Paar trennen oder ist dies bereits erfolgt, so soll typischerweise die erbrechtliche Situation geändert werden, wenn zum Beispiel durch Verfügung von Todeswegen der Ehegatte, der eingetragene Partner oder der unverheiratete Lebenspartner bedacht ist. Denn im Falle der Trennung wird auch das gesetzliche Ehegattenerbrecht bzw. das Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners in aller Regel „unbeliebt“. Das gilt besonders im Falle gemeinsam erworbener und „gemanagter ...
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01.09.2026 · Urteilsbesprechung aus EE · Anfechtung
Das OLG Oldenburg hatte über die höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage der Anfechtung eines Erbvertrags wegen Übergehung später hinzugekommener Pflichtteilsberechtigter nach § 2079 BGB zu entscheiden.
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