30.04.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG sind Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte und Bauten Verwaltungsvermögen. Jedenfalls nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll dies gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2d ErbStG aber nicht der Fall sein, wenn sie zum Betriebsvermögen großer Wohnungsvermietungsunternehmen gehören. Dem steht nach Auffassung des BFH (24.10.17, II R 44/15, ErbBstg 18, 79 f.; siehe auch FG München 8.7.15, 4 K 360/12, ...
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30.04.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Arbeitnehmer von Tochterunternehmen sind erst seit dem 7.6.13 für die Berechnung der Anzahl der Beschäftigten einzubeziehen. Die Berücksichtigung von ESt-Schulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten kann das FA nicht mit der Begründung ablehnen, dem Erblasser sei AdV gewährt worden.
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vor- und Nacherbschaft
Ordnet der Erblasser Vor- und Nacherbschaft an (§ 2100 BGB), sind sowohl der Vor- als auch der Nacherbe Rechtsnachfolger des Erblassers, sie erben aber nicht nebeneinander, sondern zeitlich nacheinander. Das Vermögen des Erblassers geht mit dem Tod des Erblassers zunächst auf den Vorerben über. Erst mit Eintritt eines vom Erblasser vorgegebenen Ereignisses muss der Vorerbe den Nachlass an den Nacherben herausgeben (z.B. der Tod oder die Wiederverheiratung des Vorerben). Für die ...
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29.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Am 14.11.18 entschied der BFH (II R 8/16, Abruf-Nr. 207472 ), dass dann, wenn keine der in § 1 Abs. 1 S. 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i. S. des § 6 StraBEG vorliegen, der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 S. 1 StraBEG beantragen kann.
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Entwurf Erbschaftsteuerrichtlinien
Der seit Ende 2018 vorliegende Entwurf der ErbStR 2019 (ErbStR-E 2019), der in absehbarer Zeit verabschiedet werden dürfte, sieht im Anwendungsbereich der §§ 13a, 13b ErbStG gegenüber dem bisherigen Anwendungserlass (AEErbSt 2017) und den ErbStR 2011 nur wenige Neuerungen vor. Teilweise sind die Richtlinien über den AEErbSt 2017 hinaus nur um bisherige Erlasse der Finanzverwaltung ergänzt worden, so z.B. die Richtlinien zur Berechnung der Lohnsumme bei Beteiligungen oder im Fall der ...
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 23.10.18 die Frage geklärt, wie die Worte „gleichzeitiges Ableben“ in einem gemeinschaftlichen Testament auszulegen sind. Konkret ging es um die Frage, ob hierunter allein das tatsächlich gleichzeitige Versterben oder auch das Nacheinanderversterben gemeint ist.
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bewertungsgesetz
Zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts i. S. des § 198 BewG ist ein Sachverständigengutachten nicht stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen – so das Niedersächsische FG mit Urteil vom 6.9.18.
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 8 ErbStG und § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist auf die Gewährung eines Quotennießbrauchsrechts an einer KG-Beteiligung im Rahmen der Abwicklung von Vermächtnisansprüchen nicht anwendbar – so das FG Köln mit Urteil vom 28.6.18.
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29.03.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Entwurf Erbschaftsteuerrichtlinien
Die ErbStR 2019 liegen im Entwurf vor. Sie sollen in Kürze durch den Bundesrat verabschiedet werden. In die ErbStR werden erstmals Grundsätze zur Bewertung von GmbH-Anteilen aufgenommen – zum Teil im Hinblick auf die Änderung des § 97 Abs. 1b S. 4 BewG, teils durch neue Regelungen zu den Verfügungsbeschränkungen und zu Sonderfällen.
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29.03.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Bamberg
Streitig war die Festsetzung des Geschäftswerts für ein Erbscheinsverfahren. Der Nachlass bestand aus einem Bankguthaben von 6.000 EUR und einem 15 Jahre alten VW Polo im Wert von 2.000 EUR. Weiter wurde ein Überlassungsvertrag (Grundstück) angefochten, den der Erblasser lebzeitig geschlossen hatte. Einer der Erben machte geltend, dass der Erblasser zum Zeitpunkt der Übertragung nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Die Erben gingen von einem Geschäftswert von 8.000 EUR aus, das ...
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