24.06.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbengemeinschaft
Das Brandenburgische OLG hatte in seinem Urteil vom 2.4.19 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit ein Konto- und Vorsorgebevollmächtigter einem anderen Miterben nach dem Tod des Vollmachtgebers zur Auskunft und Rechenschaft über die Verwaltung des Vermögens des Verstorbenen verpflichtet ist.
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18.06.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Fällt einer der in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmten Erben nach dem Tod des Erstverstorbenen weg, ist also dieser so bestimmte Erbe bereits seinerseits verstorben, und regelt das Testament keine Ersatzerbfolge, stellt sich die Frage, ob der Erbteil des vorverstorbenen Erben den übrigen eingesetzten Erben anwächst oder vielmehr dessen Abkömmlinge als Ersatzerben berufen sind.
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17.06.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerhinterziehung
Wurde eine Stiftung zum Zweck der Steuerhinterziehung errichtet, fällt das Stiftungsvermögen in den Nachlass des Errichters. Soweit dieses Stiftungsvermögen in der ErbSt-Erklärung nicht angegeben wird, sind auf die so hinterzogene ErbSt Hinterziehungszinsen festzusetzen – so das FG Köln mit Urteil vom 13.12.18.
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17.06.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesgerichtshof
Die Tochter T hatte den Erblasser in einem Baumstättengrab beerdigt. Ein solches Grab ist einem Baum zugeordnet, an dem eine Gedenktafel angebracht ist. Nach der Friedhofssatzung ist jede individuelle Gestaltung der Grabstätte, etwa das Ablegen von Blumen und Gestecken, Ornamenten, Kerzen usw., nicht gestattet. Die Enkelin des Erblassers und Nichte N der T legte an der Grabstätte unter anderem zwei Topfschalen, 13 Messingrosen, hochwertige Kunststoffblumen, ein rotes Holzherz, ein ...
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27.05.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Wer als Nachlasspfleger vorsätzliche oder mindestens leichtfertige Verstöße gegen Treue- und Sorgfaltspflichten begeht, kann seinen Vergütungsanspruch verwirken.
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27.05.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Stiftung
Das einer unselbstständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts übertragene, jedoch weiter dem Stifter zuzurechnende Vermögen gehört beim Tode des Stifters zum Erbanfall, wenn die Herrschaftsbefugnisse des Stifters vererblich sind.
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27.05.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hatte sich bereits mehrfach mit Fällen zu befassen, in denen ein Erbe im Vorfeld eines Erbfalls Aufwendungen in Erwartung des zukünftigen Erbfalls getätigt hat, die zu einer Werterhöhung des erworbenen Gegenstands führten. Insoweit stellt sich die Frage, ob sich in einem solchen Fall die erbschaftsteuerliche Bereicherung mindert. Beim BFH ist ein Revisionsverfahren anhängig. Ratsamer ist es allerdings, Abgrenzungsprobleme durch vorausschauende ...
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27.05.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Entwurf Erbschaftsteuerrichtlinien
Der seit Dezember 2018 vorliegende Entwurf der ErbStR 2019 (im Folgenden ErbStR-E 2019), der in absehbarer Zeit verabschiedet werden dürfte, sieht auch außerhalb der zum 1.7.19 reformierten Verschonungsregelungen Änderungen gegenüber den bisherigen ErbStR 2011 vor. Schwerpunkt dieses Beitrags sind die neugefassten Richtlinien zur verdeckten Gewinnausschüttung einer Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter oder nahestehende Personen, die sich in R E 7.5 ErbStR-E 2019 wiederfinden.
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27.05.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögensprivilegien
Bei der Übertragung von Anteilen an einer gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft sollte wegen den Vergünstigungen nach § 13a ErbStG zum einen darauf geachtet werden, dass zumindest für das begünstigte Vermögen eine 100%ige Verschonung beantragt werden kann. Nachfolgend wird dargestellt, wie die Finanzverwaltung ab dem 1.7.16 die Zurechnung des Verwaltungsvermögens vornimmt, und zwar abweichend von ihrer früheren Rechtsauffassung verbunden mit Hinweisen dazu, ...
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27.05.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Bundesfinanzhof
Der Kläger K erbte zwei Grundstücke, die als Ackerland genutzt wurden. Etwa sechs Monate später veräußerte er die Grundstücke zu einem Kaufpreis von 123.840 EUR. Das FA stellte den Grundbesitzwert nach § 166 Abs. 2 Nr. 1 BewG zwar zutreffend mit dem Liquidationswert von 191.952 EUR fest. Weist der Steuerpflichtige aber nach, dass der gemeine Wert der kurze Zeit nach dem Erbanfall veräußerten Flächen wesentlich niedriger ist als der nach § 166 BewG ermittelte Liquidationswert, kann ...
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