27.05.2021 · Nachricht aus ErbBstg · Nießbrauchsrecht
Der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist nach §§ 13a, 13b ErbStG a. F. (hier: Streitjahr 2014) begünstigt (BFH 25.11.20, II R 9/19, Abruf-Nr. 222185 ).
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Abweichende Steuerfestsetzung
Wurden Stückzinsen auf Geldmarktfondsanteile bereits der Erbschaftsteuer unterworfen, ist es nicht unbillig, die Stückzinsen im Jahr des Verkaufs der Anteile zusätzlich mit der Abgeltungsteuer zu belasten – so das FG Münster mit Urteil vom 17.2.21.
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AO zur Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes gestattet nicht, den Antrag auf Vollverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG nach Eintritt der materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung zu stellen (FG Köln 29.9.20, 7 K 1587/18).
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bereicherung
Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 20.10.20 stellt der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist. Konkret ging es um die Überleitung eines Schenkungswiderrufs nach § 528 BGB durch den Sozialleistungsträger.
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Bei beschränkter Steuerpflicht gewährte § 16 Abs. 2 ErbStG in der bis zum 24.6.17 geltenden Fassung nur einen Freibetrag von 2.000 EUR. Die in Abs. 1 vorgesehenen deutlich höheren Freibeträge, die sich nach den persönlichen Verhältnissen zwischen dem Schenker/Erblasser und dem Erwerber richten, kamen hier nicht zur Anwendung. Erst mit Wirkung ab dem 25.6.17 hat der Gesetzgeber „auf Druck des EuGH“ die Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG angepasst. Der Musterfall geht auf die ...
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Jahressteuergesetz 2020
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde § 10 Abs. 6 ErbStG um einige Sätze ergänzt. Zusammen mit § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG ist es das Bestreben des Gesetzgebers, steuerliche Abzüge korrespondierend nur insoweit zu gewähren, wie Erwerbsgegenstände keiner Steuerbefreiung unterliegen. Betrachtet man den neu formulierten § 10 Abs. 6 ErbStG aber genau, tut sich hier eine Lücke auf, die unerwartete Gestaltungsoptionen eröffnet.
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27.05.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachfolgeplanung
Gerade im Nachfolgebereich kommen anglo-amerikanische Trusts immer häufiger auch in der deutschen Rechtspraxis vor. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die Bedeutung von Trustgestaltungen in der anglo-amerikanischen Nachfolgeplanung – und natürlich die Internationalisierung unseres Lebens. Demzufolge sind auch die Gerichte zunehmend mit diesem Themenbereich befasst, und als steuerlicher Berater sollte man entsprechende Gestaltungen im Repertoire haben. Vor diesem Hintergrund bietet sich ...
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29.04.2021 · Nachricht aus ErbBstg · Größerer Erhaltungsaufwand
Hat der Steuerpflichtige größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilt und verstirbt er innerhalb des Verteilungszeitraums, ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Veranlagungsjahr des Versterbens als Werbungskosten absetzbar (BFH 10.11.20, IX R 31/19, entgegen R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR 2012). Schon das FG Münster als Vorinstanz hatte das so gesehen und sich dabei der Entscheidung des BFH (13.3.18, IX R 22/17) zur ...
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29.04.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Aus dem Blickwinkel der deutschen Schenkungsteuer stellen Transfers unter Ehegatten Zuwendungen nach § 7 ErbStG dar. Diese können abseits der sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungstatbestände der Schenkungssteuer unterliegen. Häufig lohnt allerdings gerade bei ausländischen Ehegatten ein zweiter Blick, ob es sich grundsätzlich um Zuwendungen handelt.
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28.04.2021 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz
Die in jüngster Zeit ergangene BFH-Rechtsprechung zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer hat den Gesetzgeber veranlasst, tätig zu werden. Im Referentenentwurf des „Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (kurz: Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz) hat er daher auch bewertungsrechtliche Änderungen vorgenommen. Die Änderungsvorschläge sind voraussichtlich nicht streitbefangen und dürften ...
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