01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Private Veräußerungsgeschäfte
Durch die Neufassung von § 23 EStG wurde die ehemalige Besteuerung von Spekulationsgeschäften deutlich ausgeweitet. Auch nach mehrmaligen „Änderungen an den Änderungen“ blieben eine Reihe von Zweifelsfragen, die die Finanzverwaltung in einem Erlass zu klären versuchte (BMF 5.10.00, BStBl I 00, 1381). Auf den ersten Blick scheint das BMF-Schreiben wenig mit steuerlicher Erbfolgegestaltung, Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge, etc. zu tun zu haben. Bei genauerer Auseinandersetzung mit ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachfolgemandat
Anwaltliche und notarielle Beratungen bei vorweggenommenen Erbfolgen und zur Abfassung letztwilliger Verfügungen sowie Erbauseinandersetzungen fordern in erster Linie Geduld. Das liegt zum einen am Mandanten, der oft letztendlich darauf wartet, dass ihm der Berater die Entscheidung abnimmt und ihn zu einem Konzept „überredet“ und der dann unzufrieden ist, wenn er mit diesem Konzept leben soll. Zum anderen verlangt die Rechtsprechung neben einer gründlichen Kenntnis des Gesetzes und der ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Einbringung
Wird in eine Einzelpraxis ein Sozius aufgenommen, so ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i.V.m. § 16 Abs. 4, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Tz. 24.08 ff. des UmwSt-Erlasses, BStBl I 98, 268). Allerdings entsteht kein begünstigter Einbringungsgewinn (§ 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG), insoweit als der Einbringende an der Gesellschaft beteiligt ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Ein Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG liegt nur vor, wenn er dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar ist. Die schenkweise erfolgende Einräumung einer Unterbeteiligung an einer Kommanditbeteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung, die unter dem Vorbehalt von aufschiebenden Bedingungen und von Kündigungsrechten steht, ist kein begünstigter Erwerb (BFH 25.1.01, II R 52/98, DStR 01, 573).
(Abruf-Nr. 010450)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsanspruch
Zahlungen auf den Pflichtteil und zur Pflichtteilsergänzung, die nicht eine Gegenleistung für eine lebzeitige Schenkung des Erblassers an den Zahlungsverpflichteten darstellen, können bei der Festsetzung der Schenkungsteuer nicht berücksichtigt werden. Sie führen nicht nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ErbStG zum Erlöschen der Schenkungsteuer für lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an den Zahlungsverpflichteten. Die für eine Zuwendung entstandene Schenkungsteuer wird grundsätzlich nicht ...
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Bedarfsbewertung
Nach dem Wortlaut der R 173 ErbstR ist die zehnprozentige Kürzung nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 der zweiten Berechnungsverordnung auch auf Einfamilienhäuser mit einer (abgeschlossenen) Wohnung anzuwenden (FinMin Schleswig-Holstein 10.11.00, VI 316 - S 3014 b - 019, n.v.).
(Abruf-Nr. 010567)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Spekulationsgeschäfte
Die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist ernstlich zweifelhaft, da der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die zweijährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war (BFH 5.3.01, IX B 90/00, DStR 01, 481).
(Abruf-Nr. 010384)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Tarifvergünstigung
Die Tarifermäßigung nach §§ 16, 34 EStG ist nicht zu gewähren, wenn ein Mitunternehmer einen Bruchteil seines Kommanditanteils veräußert und in engem zeitlichem Zusammenhang damit zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörendes Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich auf den Anteilserwerber überträgt (BFH 6.12.00, VIII R 21/00, n.v.).
(Abruf-Nr. 010569)
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundbesitzbewertung
Am 30.3.01 haben fünf Bundesländer einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht (Abruf-Nr.010566). Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die Bewertung des Grundbesitzes den aktuellen Wertverhältnissen anzupassen. Dies war erforderlich, weil nach § 138 Abs. 4 BewG die für die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Wertverhältnisse nur bis zum 31.12.01 gelten. Das heißt:
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01.05.2001 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsverzicht
Schließen künftige gesetzliche Erben einen Vertrag gemäß § 312 Abs. 2 BGB (Verzicht auf künftige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen Entgelt), stellt die Zahlung eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Zuwendungsempfängers (des Verzichtenden) zum künftigen Erblasser (BFH 25.1.01, II R 22/98, LEXinform 0571657). (Abruf-Nr. 010365)
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