01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Keine gemischte, sondern eine reine Schenkung liegt vor, wenn zwar der mit einem Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch Beschenkte auch die persönliche Haftung für die auf dem Grundstück abgesicherten Verbindlichkeiten übernimmt, sich aber der Schenker und Vorbehaltsnießbraucher verpflichtet, diese Verbindlichkeiten für die Dauer des Nießbrauchs weiter zu tilgen und zu verzinsen. Die Schuldübernahme durch den Beschenkten steht vielmehr unter einer aufschiebenden Bedingung und ist daher ...
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensverwaltung
Wegen der Herabsenkung der Beteiligungsgrenze bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG von 10 Prozent auf ein Prozent wurden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Bereich von ein Prozent bis unter zehn Prozent in der Vergangenheit auf eine neu gegründete Holding-GmbH (vgl. Christoffel, ErbBStg 01, 298, 304) unter Aufdeckung der stillen Reserven steuerfrei übertragen. Diese Vorgehensweise war aber auch für eine mögliche künftige Vermögensübertragung im Hinblick ...
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ehegatten
Eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zu Grunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, stellt eine ehebezogene Zuwendung und keine Schenkung dar. Ehebezogene Zuwendungen werden grundsätzlich allein güterrechtlich ausgeglichen (OLG München 20.7.01, 21 U 1873/01, MDR 02, 97). (Abruf-Nr. 020266)
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ehegattentestament
Ficht der überlebende, wieder verheiratete Ehegatte das gemeinschaftliche Testament selbst an, genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gemäß § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben (BayObLG 18.10.01, 1Z BR 133/00, NJW- RR 01, 725). (Abruf-Nr. 020265)
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Richtet der Ehegatte mit eigenem Geldvermögen zu Gunsten seines Ehepartners ein Oder-Konto ein, stellt dies i.H.v. 50 Prozent des Kontoguthabens eine freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) dar (FG Hessen 26.7.01, 1 K 2651/00, NZB BFH II B 145/01, EFG 02, 34). (Abruf-Nr. 020260)
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Werden bei einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile - deren gemeiner Wert die zu leistenden Einlagen übersteigt - zugelassen, sind sie mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert.
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Auswahlermessen
Bestreiten die Erben eines zwischenzeitlich verstorbenen Schenkers das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung und demzufolge auch, dass der Schenker die Schenkungsteuer gemäß § 10 Abs. 2 ErbStG übernommen hat, ist es grundsätzlich ermessensgerecht, die Beschenkten zur Schenkungsteuer heranzuziehen. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine unentgeltliche Zuwendung als übliches Gelegenheitsgeschenk i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG steuerfrei bleibt, ist auf den Gesamtwert der Zuwendung ...
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01.03.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gemischte Schenkung
Der Steuerwert einer vom Beschenkten übernommenen Rentenlast ist für die Ermittlung der Bereicherung i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 ErbStG gemäß den für die gemischte Schenkung geltenden Grundsätzen ohne Bedeutung. Daher findet § 14 Abs. 2 BewG im Falle eines vorzeitigen Ablebens des Rentenberechtigten keine Anwendung.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steueränderungsgesetz
Die Worte „im Wege der vorweggenommenen Erbfolge“ wurden in § 13a ErbStG durch „ beim Erwerb durch Schenkung unter Lebenden“ ersetzt. Damit zog der Gesetzgeber die Konsequenzen aus einer Entscheidung des BFH (25.01.01, BFH/NV 01, 861; Nichtanwendungserlass 15.5.01, BStBl I, 350), der die Vergünstigungen nur für Fälle gelten lassen wollte, in denen das Betriebsvermögen „wie beim Erbfall“ vollumfänglich und vorbehaltslos auf den Nachfolger übergeht. Die Änderung ist in allen ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeiten
Behauptet der überlebende Ehegatte, einen Ausgleichsanspruch gegen den verstorbenen Ehegatten zu haben, weil er für diesen Einkommensteuerzahlungen erbracht habe, so ist dieser Anspruch als Nachlassverbindlichkeit nur abziehbar, wenn er nach zivilrechtlichen Grundsätzen als Erblasserschuld nachgewiesen wird (FG Niedersachsen 23.2.00, 3 K 209/97, Rev. BFH II R 23/01, DStRE 01, 1241). (Abruf-Nr. 020097)
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