01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Vorrangige Ziele einer Regelung zur Unternehmensnachfolge sind die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens und die materielle Versorgung der weichenden Generation. Bei alledem ist darauf zu achten, dass der Familienfrieden gewahrt bleibt. Denn im Familienkreis nützen die besten Verträge nichts, wenn die „emotionale Geschäftsgrundlage“ wegfällt. Um diese teilweise konfliktären Ziele zu erreichen, kann sich die Errichtung eines freiwilligen Unternehmensbeirats empfehlen. Nachfolgend ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Eine Nacherbfolge für einzelne Vermögensgegenstände ist nur möglich, wenn sie (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen, sonst muss ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeordnet werden (OLG Frankfurt 13.6.01, 23 U 51/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020516)
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berliner Testament
Die Bindungswirkung hinsichtlich des Schlusserben erstreckt sich nicht auch auf dessen Abkömmling als Ersatzerben, es sei denn, es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Abkömmling Ersatzerbe werden sollte, dessen Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf § 2069 BGB (Wegfall des bedachten Abkömmlings) beruht (BGH, Beschluss 16.1.02, IV ZB 20/01, NJW 02, 1126). (Abruf-Nr. 020515)
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Eigenheimzulage
Wenn Kinder auf Grundstücken der Eltern mit deren Zustimmung und in der Erwartung einer späteren Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude errichten, stellt sich die Frage nach der Eigenheimzulage. Oft wird aber außer Acht gelassen, dass für die Gewährung der Eigenheimzulage zumindest das wirtschaftliche Eigentum des Kindes an dem hergestellten Objekt Voraussetzung ist. Der Beitrag stellt zunächst die einschlägige BFH-Rechtsprechung ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Mitunternehmeranteil
Verzichtet der Vertragserbe gegen Entgelt auf mögliche Ansprüche nach § 2287 BGB (Gegenstand der beeinträchtigenden Schenkung war ein Mitunternehmeranteil), so stellt dies keine Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG dar. Die abgefundene Aussicht auf den möglichen Anspruch nach § 2287 BGB stellt auch keine Anwartschaft auf eine Gewinnbeteiligung i.S. des § 24 Nr. 1b EStG dar (FG Münster 26.10.01, 11 K 5956/99 F, Rev. BFH IV R 62/01, EFG 02, 131).
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unternehmensnachfolge
Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung kann zur Vermeidung von Härten eine Verteilung des Übergangsgewinnes auf drei Jahre erfolgen (R 17 Abs. 1 S. 4 EStR). Die Verteilung kommt nach Ansicht des BFH jedoch allenfalls bei (gesetzlich) zwingendem Gewinnermittlungswechsel in Betracht. Bei einer auf § 24 UmwStG gestützten Einbringung besteht in den Fällen der Buchwertfortführung kein Zwang zur Erstellung einer Einbringungs- bzw. Übergangsbilanz (BFH ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sonderausgaben
Werden anlässlich einer auf Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen (Leibrente) vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) nicht als Sonderausgaben abziehbar. Der Senat bestätigt seine Entscheidung vom 25.11.92, BStBl II 96, 666), die seither st. Rspr. ist (BFH 14.11.01, X R 39/98, BFH/NV 02, 424). (Abruf-Nr. 020225)
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkung
Gleichen Eheleute einander Steuervorteile der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer finanziell aus, die sich aus im Prinzip vortragsfähigen Verlusten eines der Ehegatten ergeben haben, handelt es sich um eine Schenkung i.S. des § 7 ErbStG. Offen bleibt, ob eine Ausgleichszahlung als entgeltlich angesehen werden muss, wenn sich die Ehegatten vor der Zustimmung zur Zusammenveranlagung darüber geeinigt hatten (FG Rheinland-Pfalz 4.10.01, 4 K 1832/00, Rev. BFH II R 74/01, EFG 02, 209).
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Ansparrücklage
Zur Bestimmung der Größenmerkmale für die Ansparrücklage bei einem im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragenen Unternehmen kommt es auf die Bilanz des Rechtsvorgängers zum Schluss des Wirtschaftsjahres an, das der Bildung der Ansparrücklage vorausgeht. Die vom BFH zu Gunsten neu gegründeter Unternehmen für das Gründungsjahr entwickelte Ausnahme bei der Bildung der Ansparrücklage (BFH 21.7.99, BStBl II 01, 127) findet keine Anwendung (BFH, Beschluss 28.8.01, VIII B 54/01, ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat am 6.2.02 den Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Stiftungsrechts auf den Weg gebracht. Das beabsichtigte neue Gesetz soll neue Impulse für das gemeinwohlorientierte Stiftungswesen geben, nachdem die Errichtung von Stiftungen bereits durch das neue Stiftungssteuerrecht im Jahr 2000 zusätzliche Anreize erfahren hat (Schiffer/Swoboda, StuB 01, 317 sowie Pues, ErbBstg 00, 202). (Abruf-Nr. 020514)
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