01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Bei der Errichtung eines Nottestaments gemäß § 2250 Abs. 3 BGB können die mündliche Erklärung des Erblassers und die Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Verhandlungsvorgang zusammengefasst werden (OLG Düsseldorf, Beschluss 15.12.00, 3Wx 331/00, OLGR 01, 410). (Abruf-Nr. 020101)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Unterbeteiligung
Die vereinbarte quotale Gewinnbeteiligung kann auch dann steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie zu einem Gewinn des unterbeteiligten Kindes von mehr als 15 Prozent des Wertes der Unterbeteiligung führt. Eine Korrektur der vereinbarten quotalen Gewinnbeteiligung ist unzulässig, wenn mit dem Gewinnanteil des Vaters an der KG nur die Überlassung des Haftkapitals vergütet wird oder wenn damit zusätzlich nur solche Gesellschafterbeiträge des Vaters abgegolten werden, die anteilig auch dem ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Beraterhaftung
Bei einem steuerrechtlichen Dauermandat ist der Steuerberater auch verpflichtet, seinen Mandanten über absehbare künftige Gesetzesänderungen (hier: Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts) zu belehren (OLG Celle, 10.01.01, 3 U 237/99, n.v.).(Abruf-Nr. 020098)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Sonderausgabenabzug
Schuldzinsen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung einer als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbaren privaten Versorgungsrente gezahlt werden, können nicht als dauernde Last abgezogen werden (BFH 14.11.01, X R 120/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020007)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Obwohl alle Beteiligten im Testament als „Erben“ bezeichnet worden waren, wurde nur eine der bedachten Personen als Erbe gesehen. Alle anderen waren lediglich Vermächtnisnehmer. Entscheidend war, dass die genau bezeichneten Zuwendungen im Testament den Nachlass bei weitem nicht erschöpften. Sie standen damit der Schwester als Alleinerbin zu, da ihr als einziger Person die für den Erben typischen Rechte und Pflichten übertragen wurden (BayObLG 14.12.00, 1Z BR 95/00, NJW-RR 01, 656).
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuer
Sowohl für die Steuerakten des Erblassers als auch für die des Erwerbers sind in bestimmten Fällen Kontrollmitteilungen zu fertigen. Die Kontrollmitteilungen sind unabhängig davon zu erteilen, ob es zu einer Steuerfestsetzung gekommen ist. Es bleibt den ErbSt-FÄ unbenommen, auch in anderen Fällen bei gegebenem Anlass, z.B. wenn eine Schenkung erst im Rahmen einer Außenprüfung oder Fahndung aufgedeckt wurde, Kontrollmitteilungen zu übersenden (FinMin Saarland 21.9.01, ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Es genügt, wenn Sachverständige mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass ein Testament gefälscht sei. Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gegenteils ausschließende hundertprozentige Gewissheit für die Überzeugung des Gerichts kann nicht verlangt werden (BayObLG 29.11.00, 1Z BR 127/00, OLGR 01, 21). (Abruf-Nr. 020099)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Freibetrag
Der Erbe kann den Freibetrag für Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG a.F. nicht beanspruchen, wenn er das Betriebsvermögen als Vermächtnis an einen Dritten auskehren muss. Es fehlt in diesem Fall an der steuerlichen Belastung des Erben, da dem Ansatz im Nachlass eine gleich hohe Nachlassverbindlichkeit gegenüber steht (FG Münster 28.6.01, 3 K 180/98, rkr., EFG 01, 1509). (Abruf-Nr. 020095)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Freibetrag
Wird Betriebsvermögen wegen eines Konkurses/Insolvenz innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall aufgegeben, entfällt der Freibetrag gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG (FG Münster 19.7.01, 3 K 2387/98, Rev. BFH II R 60/01, EFG 01, 1511). (Abruf-Nr. 020096)
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Zusammenrechnung
§14 Abs.1 S.3 ErbStG erlaubt keine Festsetzung einer negativen Erbschaftsteuer. Die Steuer für den letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums beträgt vielmehr auch dann höchstens null DM, wenn die für den früheren Erwerb zu entrichtende Steuer höher war als die Steuer nach §14 Abs.1 S.2 ErbStG (BFH 17.10.01, II R 17/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011550)
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