15.05.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil, die nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt, wird noch kein Vermögensgegenstand zugewendet (BFH 16.1.08, II R 10/06, Abruf-Nr.
080982
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Kapitalgesellschaft
Wird ein Dritter bei der Kapitalerhöhung einer GmbH zur Übernahme neuer Geschäftsanteile zugelassen, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, ist er auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Ist dieser Dritte eine GmbH, ist diese GmbH selbst Empfänger der Zuwendung (FG Münster 18.10.07, 3 K 3325/05 Erb, Rev. eingelegt, Az. BFH II R 47/07, Abruf-Nr.
080941
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Pflichtteilsrecht
§ 2306 Abs. 1 S. 2 BGB findet auch Anwendung, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe, der zum Alleinerben eingesetzt wurde, die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat (OLG Karlsruhe 10.10.07, 7 U 114/07, Abruf-Nr.
080471
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Diskussionsentwurf
Ergänzend zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts liegt nunmehr der Diskussionsentwurf einer Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV, Abruf-Nr.
080665
) vor. Im folgenden Beitrag werden die geplanten Bewertungsregeln mit dem bestehenden Recht verglichen. Schon jetzt ist abzusehen, dass die Bewertung nach neuem Recht zu deutlich höheren Bewertungsansätzen führen wird. Gleichwohl kann eine Übertragung des Unternehmens ...
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbvertrag
Es liegt keine die Vertragserben beeinträchtigende Schenkung i.S. des § 2287 BGB vor, wenn mit der Erblasserin der Ausschluss bestimmter Kündigungsrechte vereinbart wird und sich dadurch der Verkehrswert des Nachlassgrundstücks verringert. Für eine beeinträchtigende Schenkung bedarf es einer Schenkung i.S. des § 516 BGB. Die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts ist selbst bei langer Dauer keine Schenkung (BGH 11.7.07, IV ZR 218/06, Abruf-Nr.
080940
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Das FG Nürnberg (7.12.06, DStRE 07, 1029, NZB eingelegt, Az. BFH: II B 28/07, ErbBstg 07, 233, Abruf-Nr.
072702
) hat entschieden, dass § 13a ErbStG nicht anzuwenden ist, wenn begünstigtes Vermögen als Abfindung für den Verzicht auf einen entstandenen Pflichtteilsanspruch übertragen wird. Der entschiedene Sachverhalt verdient über die vom FG entschiedene Problematik hinaus grundsätzliche Beachtung, denn er ist ein Musterbeispiel für eine völlig verfehlte Nachfolgeregelung. Die der ...
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testament
Es gibt keine nach dem Schwierigkeitsgrad der letztwilligen Verfügung abgestufte Testierfähigkeit (OLG München 14.8.07, 31 Wx 16/07, Abruf-Nr.
080938
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Persönliche Freibeträge
Erhält jemand als Durchgangsperson eine Zuwendung, die er in vollem Umfang an einen Dritten weitergibt, liegt schenkungsteuerlich eine Zuwendung aus dem Vermögen des Zuwendenden an den Dritten vor, wenn die Durchgangsperson das Erhaltene ohne eigene Entscheidungsmöglichkeit weiterzugeben hat (FG Hessen 24.10.07, 1 K 268/04, Abruf-Nr.
080792
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Behält sich die Schenkerin bei einer freigebigen Zuwendung eines Grundstücks den Nießbrauch vor und löst der Bedachte später den Nießbrauch gegen Entgelt ab, hat dies, abgesehen vom Wegfall der Stundung nach § 25 Abs. 1 S. 2 ErbStG, keinen Einfluss auf die SchenkSt, die für die Grundstücksübertragung festzusetzen war (BFH 19.12.07, II R 34/06, Abruf-Nr.
080589
).
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10.04.2008 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Werden die Anteile am Betriebsunternehmen sowie das Betriebsgrundstück unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, führt dies zur Beendigung der Betriebsaufspaltung und zur Betriebsaufgabe, wenn sich der Übertragende den Nießbrauch am Grundstück vorbehält (FG Niedersachsen 20.6.07, 2 K 562/05, Rev. eingelegt, Az. BFH X R 26/07, Abruf-Nr.
080942
).
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