13.05.2019 · Fachbeitrag aus EE · Bankvollmacht an Angehörige
Erteilen Eltern den Kindern eine Bankvollmacht, ist grundsätzlich von einem Auftragsverhältnis auszugehen. Das OLG Hamm hat sich nun damit auseinandergesetzt, wer die Darlegungs- und Beweislast für eine ordnungsgemäße Verwendung der abgehobenen Betr äge trägt.
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29.04.2019 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuerrecht
Geht der Anteil eines aufgrund Todes ausgeschiedenen Gesellschafters an einer Gesellschaft auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft über und übersteigt der Anteilswert die hierfür an Dritte zu leistenden
Abfindungsansprüche, liegt in Höhe der Differenz eine Schenkung vor, § 3 Abs. 2 S. 2 ErbStG. Der Fall, dass der Wert des auf die Mitgesellschafter übergegangenen Gesellschaftsanteils den auf ihn entfallenden Abfindungsanspruch unterschreitet, regelt das Gesetz nicht. Das FG ...
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29.04.2019 · Nachricht aus EE · Pflegeheime
Gem. dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) NRW dürfen seit dem 1.8.18 in bestehenden Häusern nur noch 20 Prozent der Zimmer Doppelzimmer sein, in neuen gar keine. Da viele Heime diese Vorgaben nicht erfüllen können, wurde daher ein Belegungsstopp angeordnet, um die Einzelzimmerquote durchzusetzen. Nach Ansicht des OVG ist dieser rechtswidrig (OVG Münster 1.4.19, 12 B 43/19, Abruf-Nr. 208281 und 12 B 1435/18, Abruf-Nr. 208282 ).
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26.04.2019 · Fachbeitrag aus EE · Schenkungsteuer
Das FG Münster hat Folgendes entschieden: Der vom Vorerben Beschenkte kann eine Zahlung von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen, die dazu dient, einen Herausgabeanspruch wegen beeinträchtigender Schenkung abzuwenden (FG Münster 14.2.19, 3 K 1237/17 Erb,
Abruf-Nr. 208010 ).
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26.04.2019 · Fachbeitrag aus EE · Grundbuch
Bei einer angeordneten Abwicklungsvollstreckung (§ 2203 BGB) endet das Amt des Testamentsvollstreckers durch vollständige Erledigung sämtlicher ihm zugewiesener Aufgaben (Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2225 Rn. 3). Der Unrichtigkeitsnachweis ist gem. § 29 Abs. 1 GBO durch öffentliche Urkunden zu führen, soweit die Umstände nicht beim Grundbuchamt offenkundig sind (OLG München 30.1.19, 34 Wx 181/18, Abruf-Nr. 208008 ).
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26.04.2019 ·
Musterformulierungen aus EE · Downloads · Gestaltungspraxis
Nach §§ 2177, 2179,160 BGB ist der Vorvermächtnisnehmer zur ordnungsgemäßen Verwaltung im Interesse des Nachvermächtnisnehmers verpflichtet. Der künftige Anspruch des Nachvermächtnisnehmers ist durch Vormerkung
sicherbar, s. dazu die folgende Musterformulierung.
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