01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Prozessrecht
Der Erblasser hat erfolgreich gegen den Beklagten und jetzigen Beschwerdeführer einen Prozess geführt. Nach Verkündung des Tenors des Endurteils, aber vor Abfassung der Urteilsgründe und Zustellung des Urteils verstarb der Erblasser. Er hinterließ ein den Beschwerdeführer enterbendes Testament. Der für die unbekannten Erben bestellte Nachlasspfleger erklärte, den Rechtsstreit für diese fortzuführen. Der Beschwerdeführer beantragte die Aussetzung des Verfahrens. Das LG beschied den ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Gestaltungspraxis
Die sog. Güterstandsschaukel ist ein beliebtes Gestaltungsmodell beim Ehevertrag. Der zweifache Wechsel des Güterstands führt nicht zum schenkungsteuerbaren Vorgang (BFH ZErb 05, 419; Redig, EE 06, 48; Gemmer, EE 06, 66 [neue Leser können die Beiträge aus EE kostenlos anfordern, Fax: 02596 92280,
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]). Wenig erörtert ist die Frage, welche Auswirkungen dieses Gestaltungsmodell auf Pflichtteilsansprüche hat. Dieser Beitrag zeigt die Rechtsprechung und die Auswirkungen für ...
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Vor- und Nacherbschaft
Die Vor- und Nacherbschaft erfreut sich großer Beliebtheit, obwohl ihre Abwicklung, insbesondere im Rahmen streitiger Auseinandersetzungen, oft große Schwierigkeiten hervorruft. Der folgende Beitrag zeigt typische Problempunkte und die Lösungen dazu auf.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Vor- und Nacherbschaft
Die Erblasserin ist ledig und kinderlos verstorben. Als Verwandte sind nur ihre Schwester (Beteiligte zu 1) und zwei Neffen bekannt. Die Erblasserin hat zwei Testamente hinterlassen. Im ersten Testament setzte sie ihre Schwester als Alleinerbin ein. Das zweite Testament hat sie als Zusatz zum ersten Testament bezeichnet. Darin hat sie die Erbeinsetzung ihrer Schwester wiederholt und ihr Eigentum nach dem Tod ihrer Schwester dem Beteiligten zu 2 vermacht sowie die Neffen vom Erbe ausgeschlossen.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Vermächtnisarten. Für eine optimale Beratung müssen Sie wissen, welche erbschaftsteuerlichen Besonderheiten dafür gelten. Der Beitrag zeigt diese auf. Im nächsten Beitrag erläutern wir die Auswirkungen der neuen BFH-Rechtsprechung zum Sachvermächtnis.
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01.05.2006 · Fachbeitrag aus EE · Vor- und Nacherbschaft
Will der Nacherbe dem Vorerben zur unbeschränkten Erbschaft („Vollerbschaft“) verhelfen, kommen als Mittel die Erbschaftsausschlagung (§ 2142 Abs. 2 BGB) oder die Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts auf den Vorerben in Betracht (Ivo, EE 04, 129). Beides wirkt jedoch nicht gegenüber etwa eingesetzten Ersatznacherben. Daher kann die gewünschte Befreiung des Vorerben von der Nacherbenbindung oft nicht erreicht werden, oder dieses Ergebnis steht erst mit dem Tod des Vorerben ...
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus EE · Testamentsvollstreckung
Der Umstand allein, dass ein Testamentsvollstrecker die testamentarischen Erben über die Werthaltigkeit des Nachlasses getäuscht hat, kann einen wichtigen Grund für seine Entlassung als Testamentsvollstrecker begründen. Auf das Vorliegen irgendwelcher gesetzlicher Pflichten zur richtigen Auskunft kommt es nicht an (OLG Naumburg 19.12.05, 10 Wx 10/05, n.v., Abruf-Nr.
060761
).
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus EE · Gestaltungspraxis
Zu den beiden Gestaltungsmodellen „Güterstandsschaukel“ und „fliegender Zugewinnausgleich“ hat der BFH unter steuerlichen Gesichtspunkten bereits Stellung genommen (dazu Redig EE 06, 48). Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist aber der Fall, in dem anstelle eines „fliegenden Zugewinnausgleichs“ eine Gegenleistung für einen Zugewinnausgleichsverzicht im Scheidungsfall vereinbart wird. Dazu der Fall des FG Nürnberg.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus EE · Testierfähigkeit
In der Praxis stellt sich nach dem Tod des Erblassers oft die Frage, ob dieser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig war. Die Frage muss ggf. vom Gericht geklärt werden. Der folgende Beitrag erläutert, inwieweit sich Ärzte, Anwälte und Notare auch nach dem Tod des Erblassers auf Ihre Schweigepflicht berufen können.
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01.04.2006 · Fachbeitrag aus EE · Auskunft
Der begüterte Erblasser hat oft Interesse daran, dass Herkunft, Hintergrund und Zusammensetzung seines umfangreichen Vermögens beim Erbfall so wenig wie möglich bekannt werden. Der folgende Beitrag zeigt eine entsprechende Gestaltungsmöglichkeit auf.
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