01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Ausgleichung
Sind mehrere pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge vorhanden, werden deren Pflichtteile durch die gesetzlichen Ausgleichungspflichten nach §§ 2050 ff. BGB beeinflusst. Der Beitrag zeigt die Auswirkungen anhand von Beispielen auf (zur Ausgleichung ausf ührlich Gemmer, EE 05, 151).
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Betreuung
§ 1896 Abs. 3 BGB sieht vor, dass als Aufgabenkreis eines Betreuers auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden kann. Der Aufgabenkreis eines solchen Vollmachtsüberwachungsbetreuers besteht in der Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten. Der Beitrag erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Überwachungsbetreuer bestellt werden kann.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Auskunft
Häufig werden die Gerichte bei Stufenklagen mit Streitfragen befasst, die die Auseinandersetzung der Beteiligten um konkrete Geldbeträge vorbereiten. Diesem Teil des Rechtsstreits wird aber nicht immer genügend Aufmerksamkeit geschenkt, sei es aus Unkenntnis, sei es aus Nachlässigkeit. Bereits an dieser Stelle werden oft aber die Weichen für die erfolgreiche Durchsetzung weitergehender Ansprüche gestellt. In den nächsten Ausgaben von „Erbrecht effektiv“ werden daher anhand typischer ...
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Ausschlagung
Eine Erbausschlagung kann auch dann nicht wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung angefochten werden, wenn der Erklärende angenommen hat, seine Erklärung führe zum unmittelbaren Übergang seines Erbteils auf bestimmte Miterben, diese Vorstellung in der Erklärung selbst aber keinen Ausdruck gefunden hat (OLG Schleswig 11.5.05, 3 Wx 70/04, n.v., Abruf-Nr.
053070
).
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Vorweggenommene Erbfolge
In der Praxis wird regelmäßig eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge gewählt (zur Übertragung von Immobilien unter Lebenden Horst, EE 04, 99; 101; 119; 133 und 145). Der Beitrag erläutert die Steuerfolgen dieser Gestaltung.
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01.12.2005 · Fachbeitrag aus EE · Pflichtteilsergänzungsansprüche
Nach der Rechtsprechung des BGH kann nur der im Zeitpunkt einer Schenkung schon Pflichtteilsberechtigte wegen dieser Schenkung Ergänzung seines Pflichtteils verlangen (BGH NJW 97, 2676; 73, 40; Siebert, EE 05, 138). Das OLG Köln hat klargestellt, dass ein Abkömmling auch hinsichtlich solcher Schenkungen pflichtteilsergänzungsberechtigt ist, die zeitlich vor einer Vaterschaftsanerkennung liegen.
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Im Rahmen der Steueramnestie wurden auch eine Reihe von Schenkungen nachgemeldet. Bei rechtzeitiger Zahlung der pauschalen Steuer war das Vergehen ohne weitere Folgen abgegolten. Das FG Köln (19.7.05, 9 K 1884/05, n.v., Abruf-Nr.
052930
) hat nun entschieden, dass solche strafbefreiend deklarierten Schenkungen bei nachfolgenden unentgeltlichen Vermögensübergängen gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG als Vorerwerb gelten. Damit lebt der Amnestievorgang wieder auf, sofern noch keine zehn Jahre ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus EE · Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge
Der BGH hat die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen anerkannt (BGH NJW 03, 1588). Offen blieb aber, ob die Bindungswirkung auch für das Heim- und Pflegepersonal gilt. Der Beitrag zeigt die aktuelle Rechtslage auf.
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Für den Erwerb von betrieblich gebundenem Vermögen besteht eine besondere sachliche Begünstigung, in dem neben einem Freibetrag von 225.000 EUR (§ 13a Abs. 1 ErbStG) als weitere Begünstigung ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent (§ 13a Abs. 2 ErbStG) vorgesehen ist. Hinzu kommt eine Tarifentlastung (§ 19a Abs. 2 ErbStG, vgl. dazu Siebert, EE 05, 28). Für diese Vergünstigungen sieht § 13a Abs. 5 ErbStG eine Behaltefrist von mindestens fünf Jahren vor, bei deren Unterschreitung der ...
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01.11.2005 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Nach Auffassung der Finanzverwaltung stellt treuhänderisch gehaltenes Vermögen kein begünstigtes Betriebsvermögen i.S. des § 13a ErbStG dar (FinMin Baden-Württemberg DB 05, 1439). Dies betrifft besonders geschlossene Fonds, denen Anleger bislang zumeist aus Vereinfachungs- oder Transparenzgründen über einen Treuhänder beigetreten sind. Bemessungsgrundlage bei einer Treuhandbeteiligung ist der Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder, der wie eine Forderung mit dem Verkehrswert ...
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