05.03.2009 · Fachbeitrag aus EE · Erbengemeinschaft
Fachveröffentlichungen sprechen dafür, dass streitige Verfahren zwischen Miterben erheblich seltener vorkommen als solche zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben. In den letzten Jahren haben allerdings in diesem Bereich Entscheidungen des BGH, der OLG sowie vereinzelt auch der Untergerichte auf verschiedenen Gebieten zur Rechtsfortbildung des Rechts der Erbengemeinschaft beigetragen. Im folgenden Beitrag wird die praxisrelevante Rechtsprechung im Zeitraum 2005 bis 2009 anhand von ...
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05.03.2009 · Fachbeitrag aus EE · Erbauseinandersetzung
Der auf Nachlassauseinandersetzung klagende Miterbe muss bestimmte Anträge stellen und dazu einen detaillierten Teilungsplan vorlegen. Dieser muss das Ergebnis der vorzunehmenden Auseinandersetzung zutreffend wiedergeben, weil der klagende Miterbe nur dann die Zustimmung des/der anderen Miterben zu der begehrten Auseinandersetzung verlangen kann. Einen nicht korrekten Plan darf das Gericht nicht von sich aus abändern; es hat vielmehr nach § 139 ZPO auf eine sachgerechte Antragstellung ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Grundbuchrecht
Ehepartner sind aus unterschiedlichen Gründen Allein- oder Miteigentümer von Grundeigentum. Häufig wird es aus Haftungsgründen auf den anderen Ehepartner übertragen. Bei dessen Tod wird das Grundbuch objektiv unrichtig, da die Rechtsnachfolge auch einen Eigentumswechsel bewirkt. Versäumt der erbende Ehepartner, das Grundbuch zu berichtigen, kann das Grundbuchamt ihn hierzu verpflichten, §§ 82 GBO, 33 FGG. Der folgende Beitrag enthält Beispiele mit Besonderheiten aus der Praxis, sowie ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Rechtsgeschäftliche Betreuungsvorsorge
Die Diskussionen um Bedeutung, Umfang, Konkretisierung und verlässliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung werden seit langem intensiv geführt. Zur Klarstellung solcher Grenzfragen wird deshalb eine gesetzliche Regelung gefordert (umfassend zur aktuellen Rechts- und Reformsituation bei der Patientenverfügung Müller, ZEV 08, 583).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Erklärt der Erblasser ausdrücklich, dass dem testamentarischen Erben ein bestimmter Erbschaftsgegenstand nicht zufallen soll, gilt er gemäß § 2149 BGB im Zweifel als dem gesetzlichen Erben vermacht. Den testamentarischen Erben trifft die Beweislast für einen davon abweichenden Erblasserwillen, insbesondere auch für einen Vorbehalt i.S. von § 2086 BGB, der Erblasser habe das Testament später ergänzen wollen (OLG Stuttgart 2.6.08, 5 U 42/07, OLGR 08, 672).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Die auf einem Notizzettel geschriebene und unterschriebene Aufforderung „anliegende“ Unterlagen dem Notar zu geben, „damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann“, stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar (OLG München 25.09.08, 31 Wx 42/08).
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Vermächtnis
Das Vermächtnis ist ein sog. Damnationslegat. Der berechtigte Vermächtnisnehmer erhält demzufolge nicht unmittelbar dinglich Vermögensvorteile vom Erblasser, sondern er muss seine lediglich schuldrechtlichen Ansprüche gemäß § 2174 BGB gegenüber den Erben geltend machen. Der Erblasser sollte daher möglichst klare Vermächtnisanordnungen formulieren, damit es später nicht zu unnötigen Streitigkeiten zwischen Vermächtnisnehmer und Erben kommt. Hier einige Formulierungsbeispiele von ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Am 1.1.09 ist das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten (BGBl I, 08, S. 3018). Lange hat es gedauert, bis sich die Politik zu der jetzt vorliegenden Reform entscheiden konnte. Bereits heute wird heftig darüber gestritten, ob das neue Erbschaftsteuerrecht verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Allerdings bleibt festzuhalten: Die neue Erbschaftsteuer ist da. Steuerpflichtige und ihre Berater sind jetzt gefordert, aus dem gefundenen Ergebnis das Beste zu machen und ihre ...
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03.02.2009 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge nach der Reform muss darauf geachtet werden, die vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Begünstigung des Betriebsvermögens auch tatsächlich auszunutzen. Wie sich am Fall der Ausgangslohnsumme zeigt, ist es hierbei erforderlich beizeiten die richtigen Vorkehrungen zu treffen.
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