28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Die Steuerermäßigung des § 13c ErbStG für ein Grundstück im Zustand der Bebauung ist auch dann zu gewähren, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Tod des Erblassers) noch kein Mietvertrag geschlossen wurde, der Erblasser aber zu diesem Stichtag bereits eine konkrete Vermietungsabsicht zu Wohnzwecken hatte und diese selbst noch mit dem Beginn der Bebauung in Gang gesetzt hat (FG Düsseldorf 16.4.14, 4 K 4299/13 Erb, EFG 14, 1128, Abruf-Nr. 141493 ).
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Auflage
Gegenstand einer Auflage i.S. des § 1940 BGB kann ein Tun oder Unterlassen jeglicher Art sein, das Gegenstand eines Schuldverhältnisses sein kann. Dieses muss nicht vermögensrechtlichen Inhalts sein (Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2192 Rn. 3). Zulässig ist, unter dem Oberbegriff „Auflage“ mehrere Handlungspflichten aufzuerlegen (OLG München 28.5.14, 31 Wx 144/13, Abruf-Nr. 141913 ).
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen bedeutet, dass die Ehegatten nach dem Tod des jeweils anderen gehindert sind, ohne Weiteres einseitig abweichende Verfügungen von Todes wegen zu treffen. Dagegen können alle Verfügungen eines Ehegattentestaments von jedem einzelnen Ehegatten widerrufen werden, solange beide Ehegatten noch leben. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Ehegatte testierunfähig wird.
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer ist eine Eigenschuld des Erben und keine Nachlassverbindlichkeit gem. § 1967 BGB, § 325 InsO (FG Münster 30.4.14, 3 K 1915/12 Erb, ZInsO 14, 14, Abruf-Nr. 142211 ).
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Testament
Das Unternehmertestament muss sowohl erbrechtlichen als auch gesellschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung tragen.
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Jubiläum
1974 entstand im westfälischen Nordkirchen der Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen, der Vorläufer des heutigen IWW Instituts. Bereits damals wurde Fachwissen mit konkreten Handlungsempfehlungen und sofort umsetzbaren Lösungen und Arbeitshilfen verbunden. Der Ein-Mann-Betrieb von einst ist heute ein leistungsstarkes Unternehmen mit vielen tausend Kunden und einer breiten Produkt- und Medienpalette – ein Erfolg, der ohne Sie nie möglich gewesen wäre.
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28.08.2014 · Fachbeitrag aus EE · Verjährung
Die Ablaufhemmung des § 211 S. 1 1. Alt. BGB beginnt im Fall mehrerer Erben bei einer vom Gläubiger erhobenen Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) in dem Zeitpunkt, in dem der jeweils in Anspruch genommene Erbe die Erbschaft angenommen hat. Auf den Zeitpunkt der Annahme durch den letzten Miterben kommt es nicht an (BGH 4.6.14, IV ZR 348/13, ZNotP 2014, 186, Abruf-Nr. 142103 ).
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