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· Neue Lohnuntergrenze ab 01.01.2019

Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro: Anpassung, Geltungsbereiche, Dokumentationspflichten

von Jörg Thole, Chefredakteur, IWW Institut

| Ab 2019 gilt ein Mindestlohn von 9,19 Euro. Die umstrittene allgemeine Lohnuntergrenze war Anfang 2015 eingeführt worden. 2017 war sie als gesetzlicher Mindestlohn dann zum ersten Mal auf die derzeit geltenden 8,84 Euro angehoben worden. CE Chef easy gibt einen kompakten Überblick. |

 

  • Mindestlohn-Empfehlung der Kommission
  • 01.01.2019: Mindestlohn steigt von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro / Stunde.
  • 01.01.2020: Eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro soll dann folgen.
 

Begründung der Anpassung

Die Mindestlohnkommission berät alle 2 Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Zu ihr gehören Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft. Sie soll eine Abwägung vornehmen, nach der

  • ein Mindestschutz der Arbeitnehmer gewährleistet wird,
  • der faire Wettbewerb erhalten bleibt und
  • die Beschäftigung für Unternehmer noch möglich (lukrativ) ist.

 

Bild: Quelle: BMAS | Grafik: IWW Institut

 

Bei der Anhebung zum 01.01.2019 auf 9,19 Euro brutto / Stunde richtete sich die Kommission nach dem Betrag, der sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts aus dem Tarifindex ergibt. Die 2. Anhebung auf 9,35 Euro ab 2020 orientiert sich auch an den Tarifabschlüssen des 1. Halbjahrs 2018.

 

Die Gewerkschaften wollten ‒ wie immer ‒ einen „ordentlichen Zuschlag“. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnte vor Anhebungen über 9,19 Euro.

Statement der Bundesregierung

Zu der nun per Richtlinie umzusetzenden Empfehlung sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD):

Geltungsbereich des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
  • Azubis
  • Praktikanten (unter 3 Monaten)

 

Beachten Sie | Neben diesem Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen. Beachten Sie auch die neue Übersicht vom 01.07.2018 „Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und nach dem Tarifvertragsgesetz“ ‒ mit abweichenden Stundenlöhnen für Branchen wie Baugewerbe, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, Handwerk (Elektriker, Maler, Dachdecker, Gerüstbauer), Gebäudereinigung, Geld- und Wertdienste und der Pflegebranche ‒ Abruf-Nr. 45417552.

 

Hinweis | Nach der neuen EU-Entsenderichtlinie 96/71/EG sollen spätestens ab 2020 für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohnbedingungen wie für einheimische Arbeitnehmer gelten.

Dokumentationspflicht

Um den Nachweis zu erbringen, dass Unternehmer den Mindestlohn auch zahlen, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren. Die Dokumentationspflicht gilt nur für

  • geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und

 

Diese Branchen müssen Arbeitszeiten aufschreiben:

 

  • Baugewerbe
  • Gaststätten und Herbergen
  • Spedition, Transport und Logistik
  • Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messebau
  • Fleischwirtschaft
  • Zeitungszusteller
  • Paketdienste

 

PRAXISTIPPS |

  • 2. Pausenzeiten können Sie herausrechnen; die Dauer und Lage der Pausen sind irrelevant.
  • 3. Das BMAS hat auch eine App zur Erfassung entwickelt: Android iOS
 

Dokumentationsrahmen

  • Keine Unterschriften erforderlich
  • Korrekheit der Liste muss Arbeitgeber sicherstellen
  • Die Dokumentation darf max. eine Woche aufgeschoben werden
  • Halten Sie die Dokumentation griffbereit (Kontrolle durch den Zoll)

 

Mindestlohn für Ausländer

Für den Fall, dass Sie Ausländer oder Flüchtlinge in Ihrem Unternehmen anstellen wollen (z.B. als Praktikant) , wissen Sie oft nicht, wie es um die Anerkennung der Qualifikation steht. Dazu hat die Bundesregierung Praxishinweise entwickelt ‒ Abruf-Nr. 45417555

Mindestlohn für Studenten

Auch wenn Sie Studenten in Ihrem Unternehmen nach dem Mindestlohngesetz beschäftigen wollen, hält die Bundesregierung Informationen für Sie bereit. Eine Broschüre soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Rechte und Pflichten bei Praktikumsverhältnissen aus dem Mindestlohngesetz folgen ‒ Abruf-Nr. 45417554

Relevante Gesetze zum Mindestlohn im Überblick

 

Weiterführende Links

  • Arbeitshilfe: Vordruck Dokumentation Arbeitszeiten ‒ Abruf-Nr. 45417087
  • Arbeitshilfe: Mindestlöhne nach AEntG, AÜG und TVG - Abruf-Nr. 45417552
  • Arbeitshilfe: Ausländer und Mindestlohn: 6 Musterbeispiele zur Qualifikationsanalyse ‒ Abruf-Nr. 45417555
  • Mindestlohn für Studenten: Eine Broschüre des BMAS ‒ Abruf-Nr. 45417554
  • Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigung von Flüchtlingen → Abruf-Nr: 44837135
  • Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zum Eingliederungszuschuss → Abruf-Nr: 44891852
  • Leitfaden für Unternehmer „Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung“, DIHK, Stand Februar 2017 → Abruf-Nr: 44867600
  • Muster-Arbeitsvertrag für Minijobber → Abruf-Nr: 44866959
Quelle: ID 45416754