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26.07.2018 · Download · Mindestlohn

Vordruck: Dokumentation der Arbeitszeiten

Opener

Um nachweisen zu können, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren. Die Dokumentationspflicht gilt nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Unternehmen ind Spedition, Transport und Logistik, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Zeitungszusteller, Paketdienste.

Quelle: 45417087