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· Gesetzentwürfe

Coronakrise: Krankenhausentlastung, mehr Vergütung und Bevölkerungsschutz

Bild: Ramona Heim

| Einnahmeausfälle kompensieren, Bürokratie vermeiden, Vergütungen anpassen ‒ so sollen Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte in der Coronakrise entlastet werden. Auch für die Bevölkerung sind Schutzmaßnahmen geplant ‒ wie z. B. Entschädigungen bei der Kinderbetreuung wegen geschlossener Betreuungseinrichtungen. Zur Umsetzung hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die heute veröffentlicht wurden. Was das kostet und wie die beiden Gesetze wirken sollen, lesen Sie in diesem Beitrag. |

1. Das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Kliniken, die geplante oder planbare Operationen und Behandlungen wegen der Pandemie aufschieben, werden belohnt. Für jedes Bett, das vom 16.03.2020 bis 30.09.2020 nicht belegt wird, erhalten die Krankenhäuser pauschal 560 Euro pro Tag. Geldquelle ist die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, der aus dem Bundeshaushalt refinanziert wird.

 

Richtig tief greift der Gesetzgeber für neu geschaffene Intensivbetten in die Tasche ‒ 50.000 Euro will Spahn für jedes Intensivbett, das zusätzlich geschaffen wird, ausschütten. Auch hier ist die Geldquelle die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Zudem sollen den Ländern weitere Investitionskosten erstattet werden.

 

Wenn Kliniken Mehrkosten bei Schutzausrüstungen zahlen müssen, will der Gesetzgeber vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro zahlen (bei Bedarf auch länger oder höher).

 

Liquidität stabilisieren

  • Der „vorläufige Pflegeentgeltwert“ wird auf 185 Euro (um 38 Euro) erhöht. Damit sollen die Krankenhäuser nicht nur liquide bleiben, sondern Zusatzeinnahmen generieren können.
  • Krankenkassen sollen durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr die Liquidität der Krankenhäuser stabilisieren.
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen dürfen jetzt auch Krankenhausleistungen erbringen ‒ um überlastete Kliniken zu entlasten.
  • Die Rechnungsprüfung durch den MDK soll erleichtert, der „Fixkostendegressionsabschlag“ für 2020 ausgesetzt und der Erlösausgleich flexibler werden.

 

Schutz niedergelassener Ärzte, Pfleger und engagierter Studenten

Wenn bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten wegen einer sinkenden Inanspruchnahme durch Patienten die Umsätze wegbrechen, sollen die mit Ausgleichszahlungen und Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden. Details sind aber noch offen.

 

Außerordentliche Maßnahmen, die in der Epidemie von niedergelassenen Ärzten erbracht werden (Einrichtung von „Fieberambulanzen“ etc.) sollen erstattet werden. Dazu erhalten die Kassenärztlichen Vereinigungen entstehende Aufwände von den Krankenkassen erstattet.

 

Pflegeeinrichtungen sollen Pandemie-bedingte Mehrausgaben oder Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet bekommen.

 

Junge Menschen in Ausbildung (Pflegeberufe / Studenten), die sich in der aktuellen Krise engagieren, sollen keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden.

Grobe Kostenschätzung

Allein die Ausgleichzahlungen für Bettenkapazitäten schlagen im Bundeshalt mit 2,8 Mrd. Euro zu Buche. Die Krankenkassen haben Mehrausgaben von 5,9 Mrd. Euro (1,5 Mrd. Euro fließen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds). Die Ausgaben in der vertragsärztlichen Versorgung wurden noch nicht geschätzt.

 

Kompensationsmöglichkeiten

Das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und der Verzicht auf Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen, sollen ein wenig zur Entlastung beitragen.

 

  • Der Gesetzentwurf

Hier lesen Sie den Entwurf des „Covid-19-Krankenhausentlasungsgesetz“ im Volltext. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Mit dem Gesetz werden Änderungen im Krankenhausfinanzierungsgesetz, dem Krankenhausentgeltgesetz, dem Fünften und dem Elften Buch Sozialgesetzbuch und im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorgenommen.

 

 

2. Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei Epidemien

 

  • Definition „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“
  • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ruft eine Pandemie aus; das Einschleppen einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht ‒ oder
  • eine bundesländerübergreifende Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit droht.
 

Die Bundesregierung darf solche Lagen nach dem neuen Gesetz ausrufen; der Bundestag oder Bundesrat haben das Recht, die Aufhebung der Lagen zu verlangen. Innerhalb ausgerufener Lagesituationen kann das Gesundheitsministerium durch Verfügung oder Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Bevölkerungsschutz und der Gesundheitsversorgung treffen. Folgende Beispiele sind in der Krise Kompetenzen des Gesundheitsministers:

 

  • Vorschriften für grenzüberschreitenden Reiseverkehr (z. B. Meldepflichten im Bahn- und Busverkehr),
  • allgemeine Verordnungen zu Melde- und Untersuchungspflichten,
  • Regelungen, die sonst durch die ärztliche Selbstverwaltung getroffen werden,
  • Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,
  • Flexibilisierung medizinischer und pflegerischer Vorschriften.
  • Ausnahmen im Baurecht, um medizinische Einrichtungen errichten zu können.

Betreuungs-Entschädigung für Eltern bis zu 2.016 Euro

Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kindern der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls (maximal 2.016 Euro).

 

  • Der Gesetzentwurf

Hier lesen Sie den Entwurf des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ im Volltext. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz sieht damit Änderungen im bestehenden Infektionsschutzgesetz, dem IGV-Durchführungsgesetz, dem fünften Buch Sozialgesetzbuch und im Baugesetzbuch vor.

 

Beide Gesetzentwürfe sollen bis 27.03.2020 abschließend vom Deutschen Bundestag sowie vom Bundesrat beschlossen werden. Sie treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Weiterführende Links zur Coronakrise

 

(JT mit Informationen des BMG)

Quelle: ID 46457844