10.05.2010 · Fachbeitrag aus CB · Chefarztvertrag
Zur hohen Schule der Vertragsgestaltung gehört es, die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ausgewogen zu bestimmen, die mit dem Vollzug des Vertrages verbundenen Risiken gleichmäßig zu verteilen und die Gefahr von Unstimmigkeiten, die zu einem Rechtsstreit führen können, möglichst gering zu halten. Diese Grundregeln gelten auch für das Vertragsverhältnis zwischen Chefarzt und Klinikleitung. Unser Beitrag untersucht, inwieweit aus den vertraglichen Verpflichtungen ...
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10.05.2010 · Fachbeitrag aus CB · Kooperationsverträge
Kooperationen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten liegen im Trend. Aber nicht alles, was vereinbart wird, ist im Interesse der Chefärzte. Auch gibt es immer wieder Gestaltungen, die berufsrechtlich problematisch oder gar unzulässig sind. Für den Chefarzt stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit er bei Kooperationen mit Niedergelassenen seine Interessen gegenüber dem Krankenhausträger wahren kann.
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10.05.2010 · Fachbeitrag aus CB · Gesetzgebung
Zum 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten. Zu den Grundprinzipien des Gesetzes zählt das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu gehören sowohl das Recht, die eigenen genetischen Befunde zu kennen (Recht auf Wissen), als auch das Recht, diese nicht zu kennen (Recht auf Nichtwissen). Der Preis, den Ärzte bei der Umsetzung des Gesetzes zahlen: wieder einmal erheblich mehr Bürokratie in Form von umfassenden Aufklärungs- und ...
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Die Stressechokardiografie ist in der GOÄ nicht enthalten, muss also analog berechnet werden. Nach einer Empfehlung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer aus dessen Sitzung vom 4. November 1997 kann die Nr. 629 GOÄ (Transseptaler Linksherzkatheterismus, 2.000 Punkte) analog herangezogen werden. Obwohl die Empfehlung schon älter ist, findet sie sich nicht im Analogverzeichnis der Bundesärztekammer. Grund ist, dass dieser analogen Bewertung seitens des PKV-Verbandes nicht ...
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Mit der Nr. 745 GOÄ ist die Warzenentfernung mit dem scharfen Löffel erfasst. Warzenentfernungen mit dem Skalpell sind der Nr. 2403 GOÄ zuzuordnen. Nr. 2403 ist je entfernter Warze berechenbar. Werden viele Warzen in derselben Sitzung derart entfernt, muss man jedoch auf die Angemessenheit des Honorars achten.
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Bei Z-Plastiken fordern einige private Kostenträger die Abrechnung mit der Nr. 2381 GOÄ (Einfache Hautlappenplastik, 370 Punkte) statt der Nr. 2382 GOÄ (Schwierige Hautlappenplastik, 739 Punkte). Wir empfehlen, die Z-Plastik der NR. 2382 zuzuordnen.
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Krankenhausmarketing, Teil 1
„Öffentlichkeitsarbeit beginnt zu Hause.“ Die Dienstleistungen im Krankenhaus werden von Menschen erbracht, die gut informiert, hoch motiviert und besonders identifiziert sein sollten. Interne Kommunikation fördert und gewährleistet dies. Vor allem bei Veränderungen im Krankenhaus ist es besonders wichtig, umfassend und zeitnah zu informieren und den Dialog zwischen Krankenhausleitung, Führungskräften und Mitarbeitern zu fördern.
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der Chefarztvertrag
Spezialisierungen, Neustrukturierungen, Reorganisierung, Kooperationen, Teilungen und Verselbstständigungen: Das sind viele in jüngerer Zeit zunehmende Alltagsprobleme für Chefärzte. Bei allem Verständnis und sicherlich im Einzelfall auch bestehender Notwendigkeit derartiger Maßnahmen zum Erhalt von Fachabteilungen und Krankenhäusern sowie zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und der Außenwirkung besteht für betroffene Chefärzte kein Grund, sich wie der „Hase vor der ...
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Der GOÄ-Spiegel
Die Nr. 275 GOÄ (Zytostatika-Infusion) setzt eine Mindestdauer von 90 Minuten voraus. Kürzer dauernde Zytostatika-Infusionen können nur mit Nr. 271 oder 272 GOÄ (Infusion bis 30 Minuten bzw. von mehr als 30 Minuten) berechnet werden. Der höhere Aufwand kann dann nur mit einem höheren Faktor (bis 3,5-fach) berücksichtigt werden.
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08.04.2010 · Fachbeitrag aus CB · Aktuelle Rechtsprechung
Eine so harte Strafe hatten nur wenige erwartet: Der ehemalige Direktor der Universitätsklinik Essen, Prof. C. Broelsch, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Die Laienpresse berichtet von Bestechung und Abrechnungsbetrug. Ist die Strafe berechtigt? Und, noch wichtiger: Kamen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft überraschend und können sie nun auch andere Chefärzte treffen?
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