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  • 24.11.2021 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Rechtzeitige Aufstellung eines Dienstplans nur mit Zustimmung des Betriebsrats

    | In Krankenhäusern mit gewähltem Betriebsrat gelten verbindliche Dienstpläne erst als aufgestellt, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. Liegt einen Monat vor dem jeweiligen Planungszeitraum kein verbindlicher Dienstplan vor, haben die Mitarbeiter Anspruch auf Zuschläge für (Ruf-)Bereitschaftsdienste (Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 09.07.2021, Az. 12 Ca 28/21). |