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  • 30.01.2017 · Fachbeitrag · Wettbewerbs- und Berufsrecht

    Doktor ohne „Dr.“: Wer im Internet davon erfährt, muss dagegen vorgehen!

    | Ärzte ohne Doktortitel, die aber in Internetportalen mit einem solchen Titel geführt werden, müssen dagegen vorgehen, wenn sie Kenntnis davon erlangen. Das gilt selbst dann, wenn sie die Einträge nicht selbst veranlasst haben. Dies hat das Landgericht (LG) Hamburg am 26.07.2016 entschieden (Az. 312 O 574/15, Abruf-Nr. 189596 ). |