21.07.2026 · Fachbeitrag · Künstliche Intelligenz
Ärzte haften für halluzinierende Chatbots: Überprüfen Sie Ihre eingesetzte KI!
Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Arzt einen Facharzttitel zuzuschreiben, wenn dieser tatsächlich keine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung durch ein Computerprogramm – etwa einen „Chatbot“ – technisch gestützt oder automatisiert erfolgt (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Das Urteil betrifft neben Betreibern von Schönheitskliniken alle Ärzte, die Chatbots zur Patientenkommunikation nutzen.
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