· Fachbeitrag · Wahlleistungen
LG Düsseldorf: In diesen Fällen sind Vertretungsvereinbarungen bei Wahlleistungen wirksam
von RA, FA MedR Dr. Kyrill Makoski, LL. M. (Boston University), Möller und Partner, Düsseldorf, moellerpartner.de
| Ob und wann wahlärztliche Leistungen abgerechnet werden können, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte sich mit einer Konstellation bei einer Vertretung zu befassen und hierzu entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) klare Ausführungen gemacht (Landgericht [LG] Düsseldorf, Urteil vom 24.12.2024, Az. 3 S 5/24). |
Zahlungsklage des Krankenhauses hat Erfolg
Streitig waren die Kosten für wahlärztliche Behandlungen. Der Patient hatte eine Wahlleistungsvereinbarung vor der Aufnahme unterschrieben und zugleich auch eine Vertretervereinbarung, da wegen der Verhinderung des Wahlarztes ein anderer, namentlich genannter Arzt den Eingriff durchführen sollte. Die Leistung wurde abgerechnet, der Patient verweigerte jedoch den Zahlungsausgleich. Die Vertretervereinbarung sei aus Sicht des Patienten unwirksam. Das Krankenhaus erhob Zahlungsklage. Wie auch das Amtsgericht Düsseldorf als Vorinstanz (Urteil vom 14.05.2024, Az. 34 C 18/24) gab das LG Düsseldorf der Klage statt.
So begründete das LG Düsseldorf den Zahlungsanspruch
Das LG Düsseldorf stützte sich in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung.
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