25.11.2020 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht (Teil 1)
Die vertragsärztliche Versorgung: zunehmend relevant für Kliniken und Chefärzte
| Die persönliche Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war für den Chefarzt in der Vergangenheit „obligatorisch“. Wurde sie seinerzeit oft als lästiges Beiwerk empfunden, hat sie für das Krankenhaus im Allgemeinen und den Chefarzt im Besonderen heute einen neuen, nämlich höheren Stellenwert erlangt. Für den CB ChefärzteBrief Anlass genug, die Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der persönlichen Ermächtigung, der MVZ-Anstellung sowie in der eigenen Praxis in dieser und den folgenden Ausgaben darzustellen. |