Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vergütungsrecht

    Behinderung oder Sprachbarriere: Krankenkasse muss keine Kosten für Dolmetscher übernehmen

    von RA und FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Möller und Partner, Düsseldorf

    | Immer wieder kommt es zu Verständigungsschwierigkeiten zwischen Ärzten und Patienten. Werden dabei Dolmetscher eingesetzt, ist oft die Kostenfrage offen. 2 Urteile bringen Klarheit ‒ leider zulasten der Krankenhäuser bzw. Patienten. |

    Kostenübernahme für Dolmetscher weder im Krankenhaus ...

    Im Krankenhaus besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse für Dolmetscherkosten (Sozialgericht [SG] Hamburg, Urteil vom 24.03.2017, Az. S 48 KR 1082/14 ZVW, dejure.org, noch nicht rechtskräftig!).

     

    Eine gehörlose Patientin musste stationär behandelt werden. Zunächst veranlasst durch die Patientin und dann mit Zustimmung des Krankenhauses wurde eine Dolmetscherin tätig. Als die Dolmetscherin ihre Tätigkeit dem Krankenhaus in Rechnung stellte, verweigerte dieses die Kostenübernahme. Die Dolmetscherkosten seien vielmehr von der Krankenkasse zu tragen. Das Gericht gab dagegen der Dolmetscherin Recht.