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  • 21.08.2017 · Fachbeitrag · Leistungserbringung

    Multimodale Schmerztherapie: Wahlärzte müssen nicht alle Wahlleistungen persönlich erbringen

    | Wahlärzte, die eine multimodale Schmerztherapie bei Privatpatienten abrechnen, müssen nicht alle Wahlleistungen persönlich erbringen. Es genügt, wenn sie das Behandlungskonzept entwickeln und die einzelnen Teilbehandlungen koordinieren bzw. überwachen (Amtsgericht [AG] Wolfratshausen, Urteil vom 18.01.2017, 1 C 1060/16, Abruf-Nr. 44867151 ). Ihre Berufung gegen das Urteil vor dem Landgericht (LG) München II zog die beklagte Patientin zurück, als sich abzeichnete, dass das LG dem Urteil des AG folgen würde (Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 22.06.2017, Az. 8 S 1029/17). |