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  • 17.01.2023 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Dokumentationsversäumnis führt nicht automatisch zu Haftung wegen Behandlungsfehler

    | Dokumentation ist häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen – und ein leidiges Thema für viele Krankenhausärzte. Denn im stressigen Stationsalltag ist es nicht immer leicht, den Anforderungen zu entsprechen. Dass aus einem Dokumentationsversäumnis aber nicht automatisch ein Behandlungsfehler als Haftungsgrund hergeleitet werden kann, zeigt der aktuell veröffentlichte Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 13.09.2022 (Az. 4 U 583/22). |