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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Versorgungsstrukturgesetz: „Spezialärztliche Versorgung“ bleibt strittig

    | Wie steht es um das Versorgungsstrukturgesetz? Am 23. September fanden die erste Lesung im Bundestag sowie der erste Durchgang im Bundesrat statt. Im Ping-Pong-Spiel zwischen Bundesrat und Bundestag haben sich dabei für den Gesetzentwurf wesentliche Veränderungen ergeben, da die Länder eine Beschneidung ihrer Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Krankenhausplanung befürchteten. |

    Kritikpunkte an der „Spezialärztlichen Versorgung“

    Die Kritik der Bundesländer machte sich vor allem an der „Spezialärztlichen Versorgung“ fest, also an der Fortführung des § 116 b. Sie bezog sich zum Beispiel auf folgende Punkte:

     

    • Im aktuellen Gesetzentwurf gibt es für die „Spezialärztliche Versorgung“ kein Zulassungsverfahren, sondern lediglich ein Anzeigeverfahren, das die Länder mit einer Einspruchsfrist von nur zwei Monaten unter erheblichen Zeitdruck setzen würde. Selbst in Zweifelsfällen, die einer weiteren Aufklärung bedürften, war keine Unterbrechung des Fristlaufs vorgesehen.