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  • 29.10.2015 · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Fall 8: Nachträgliche Dokumentation – erlaubt?

    | Im hektischen Klinikalltag kann es passieren, dass die Dokumentation eines Befunds oder Aufklärungsdetails vergessen werden oder verschoben werden muss. Wird die Eintragung in der Patientenakte später nachgeholt, wird dem Arzt im Arzthaftungsprozess bisweilen der Vorwurf gemacht, er habe nachträglich die Akte manipuliert. Die Rechtslage klärt für unsere Leser Rosemarie Sailer, Fachanwältin für Medizinrecht. |