18.03.2015 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Richtigstellung: Ziffer 160 UV-GOÄ bei freien Gutachten wird ab 1.4.2015 mit 280 Euro berechnet
In der März-Ausgabe des „ChefärzteBrief“ ist uns ein Fehler unterlaufen. Auf Seite 1 wurde u.a. berichtet, dass bei freien Gutachten bei der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften Ziffer 160 UV-GOÄ ab dem 1. April 2015 mit 290 Euro abzurechnen ist. Dies ist falsch. Die Ziffer ist künftig mit 280 Euro abrechenbar. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
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