· Fachbeitrag · Berufsrecht
Körperverletzung als Beziehungstat rechtfertigt noch keinen Entzug der ärztlichen Approbation
von RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin, matthias-losert.de
| Wenn ein Arzt wegen Körperverletzung verurteilt wurde, weil er gegenüber seiner Lebensgefährtin mehrfach gewalttätig wurde, rechtfertigt diese strafrechtliche Verurteilung nicht den Entzug der ärztlichen Approbation. Denn eine reine Beziehungstat betrifft weder die ärztliche Berufsausübung noch das Arzt-Patienten-Verhältnis (Verwaltungsgerichtshof [VGH] München, Urteil vom 06.08.2024, Az. 21 B 23.726). Das Urteil bricht mit der tradierten Vorstellung, dass für Ärzte höhere moralische Maßstäbe als für andere Freiberufler gelten. Chefärzte sind indes gut beraten, bei ihren nachgeordneten Ärzten darauf zu achten, dass vor allem das Arzt-Patienten-Verhältnis geschützt ist. |
Arzt wird wegen Körperverletzung verurteilt ...
Ein Arzt hatte eine Beziehung zu einer Frau, die von Höhen und Tiefen geprägt war. Im Rahmen dieser Beziehung wurde der Arzt in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber seiner Partnerin mehrfach gewalttätig:
- In einem Fall zog der Arzt seine Lebensgefährtin an den Haaren aus der Badewanne und schlug ihren Kopf gegen eine Rigipswand.
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