04.01.2017 · Fachbeitrag · Behandlungsfehler
Elf statt fünf Stunden operiert: Patient erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld
Wegen einer überlangen OP-Dauer von elf Stunden bei einer Wirbelsäulenversteifung sprach das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. einem Patienten ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu (Urteil vom 03.05.2016, Az. 8 U 224/12, Abruf-Nr. 188952 ). Abgesehen von der langen Dauer wurde die Operation fachgerecht durchgeführt. Weder Zeugen noch das OP-Protokoll konnte erklären, warum die regulär etwa fünfstündige Operation so lange dauerte. Der beleibte Patient erlitt wegen der langen Lagerung eine Nervenläsion und muss daher dauerhaft Opiate einnehmen.
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